Titel Logo
Die neue Brücke – Das Amtsblatt der Lutherstadt Wittenberg
Ausgabe 24/2024
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung der 3. Nachtragshaushaltssatzung zur Haushaltssatzung der Lutherstadt Wittenberg für die Haushaltsjahre 2023/2024

Anlage

Die vorstehende 3. Nachtragshaushaltssatzung zur Haushaltssatzung der Lutherstadt Wittenberg für die Haushaltsjahre 2023/2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die nach § 107 Abs. 4 und § 108 Abs. 2 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 288), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Mai 2024 (GVBl. LSA S. 128,132), erforderlichen Genehmigungen sind durch die Kommunalaufsichtsbehörde unter Anordnungen und Auflagen mit Schreiben vom 24. Oktober 2024 unter dem Aktenzeichen 15.2/Liebig wie folgt erteilt worden.

  1. Von einer Beanstandung des Stadtratsbeschlusses der Lutherstadt Wittenberg über die 3. Nachtragshaushaltssatzung für den Doppelhaushalt der Haushaltsjahre 2023/2024, Beschluss-Nummer I/40-2-24 vom 25. September 2024 wird abgesehen.
  2. Die Genehmigung für den festgesetzten Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 11.849.000 € für das Haushaltsjahr 2024 wird erteilt.
  3. Die Genehmigung des in § 3 der 3. Nachtragshaushaltssatzung festgesetzten Gesamtbetrages der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von nunmehr 37.897.300 € für das Haushaltsjahr 2024 wird bezüglich des genehmigungspflichtigen Teils von 9.896.700 € erteilt.
  4. Die mit der Haushaltsverfügung zur 2. Nachtragshaushaltssatzung erteilte Genehmigung für den Höchstbetrag der Liquiditätskredite in Höhe von 70.000.000 € gilt für die 3. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 unverändert fort.
  5. Es wird angeordnet, dass die Lutherstadt Wittenberg in Bezug auf den Teilhaushalt 97 (LAGA-Maßnahmen) jeweils weiterhin zum Ende eines Quartals Bericht erstattet, wie sich die geplanten Ausgaben entwickeln und welche Zuwendungen durch die Zuwendungsgeber zwischenzeitlich konkret bewilligt wurden.
  6. Es wird angeordnet, dass die durch den Oberbürgermeister der Lutherstadt Wittenberg mit Vollziehbarkeit der Haushaltssatzung gemäß § 27 KomHVO LSA verfügten Haushaltssperren bis zum Erlass einer Haushaltssatzung für 2025 weiterhin uneingeschränkte Gültigkeit behalten. Die auszusprechenden Haushaltssperren selbst haben sich am ausgewiesenen Fehlbetrag zu orientieren. Förderanträge unterliegen einer Einzelfallprüfung durch die Kommunalaufsichtsbehörde.
  7. Die bisherige Anordnung, dass die Lutherstadt Wittenberg bis zum 30. November 2024 ein neues Haushaltskonsolidierungskonzept gemäß § 100 Abs. 3 KVG LSA beschließt, bleibt bestehen.
  8. Dieser Bescheid ergeht kostenfrei.

Die Haushaltsverfügung ergeht gemäß § 1 VwVfG LSA i. V. m. § 36 Absatz 2 Ziffer 4 VwVfG LSA nach pflichtgemäßem Ermessen unter folgenden Auflagen:

a)

Die Lutherstadt Wittenberg stellt den Stadträten weiterhin quartalsweise einen Bericht über das Zinsmanagement/Kreditcontrolling sowie einen Finanz- und Informationsbericht zur Verfügung. Dieser ist jeweils bis zum 25. des auf das Quartalsende folgenden Monats der Kommunalaufsichtsbehörde zur Kenntnis zu geben.

b)

Die Lutherstadt Wittenberg hat der Kommunalaufsichtsbehörde weiterführend jeweils zum Monatsende einen Sachstandsbericht zur Erstellung rückständiger Jahresabschlüsse vorzulegen.

c)

Nach Vorliegen von Zuwendungsbescheiden für beantragte Fördervorhaben sind Kopien der Zuwendungsbescheide unverzüglich der Kommunalaufsichtsbehörde vorzulegen.

d)

Für veranschlagte Investitionen bzw. Investitionsfördermaßnahmen sind jeweils Folgekosten zu ermitteln und im jeweiligen Haushaltsplan zu veranschlagen. Als begründende Unterlage hat die Lutherstadt Wittenberg bis zum 30. September 2025 ein Nutzungs- und Bewirtschaftungskonzept zu erstellen, welches detailliert aufzeigt, wie und durch wen die Bewirtschaftung der Anlagen nach der LAGA 2027 abgesichert werden soll.

Der 3. Nachtragshaushaltsplan mit seinen Anlagen liegt nach § 102 Abs. 2 Satz 1 des KVG LSA zur Einsichtnahme vom 14.11. bis 22.11.2024 (an den Werktagen) im Bürgerbüro des Neuen Rathauses, Lutherstraße 56 zu dessen Sprechzeiten öffentlich aus.

Den 3. Nachtragshaushaltsplan können Sie auch auf der Homepage der Lutherstadt Wittenberg www.wittenberg.de/haushalt einsehen.

Lutherstadt Wittenberg, den 28.10.2024

gez. Torsten Zugehör
Oberbürgermeister