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Die neue Brücke – Das Amtsblatt der Lutherstadt Wittenberg
Ausgabe 24/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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3. Nachtragshaushaltssatzung zur Haushaltssatzung der Lutherstadt Wittenberg für die Haushaltsjahre 2023/2024

Aufgrund des § 103 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 288), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21. April 2023 (GVBl. LSA S. 209), hat die Lutherstadt Wittenberg die folgende, vom Stadtrat in der Sitzung am 25.09.2024 beschlossene 3. Nachtragshaushaltssatzung erlassen:

§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

§ 2

Die bisher festgesetzte Kreditermächtigung wird für das Haushaltsjahr 2023 nicht geändert. Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen (Kreditermächtigung) wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 11.949.000 € für das Haushaltsjahr 2024 um 100.000 € vermindert und damit auf 11.849.000 € festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren erforderlich ist, bleibt für das Haushaltsjahr 2023 unverändert. Für das Haushaltsjahr 2024 wird die bisherige Festsetzung in Höhe von 10.028.600 € um 27.868.700 € erhöht und damit auf 37.897.300 € festgesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite wird für das Haushaltsjahr 2023 und für das Haushaltsjahr 2024 nicht geändert.

§ 5

Die Steuersätze werden nicht geändert.

§ 6

Die Festsetzungen lt. Ziffer 1 - 14 werden nicht geändert.

Lutherstadt Wittenberg, den 28.10.2024

Torsten Zugehör
Oberbürgermeister