Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg hat in seiner Sitzung am 12.06.2024 die Aufstellung des o. g. Bauleitplanes beschlossen (Beschluss-Nr. 1/520-47-24).
Der räumliche Geltungsbereich des o. g. Bauleitplanes ist in dem zu dieser Bekanntmachung gehörenden Kartenausschnitt kenntlich gemacht.
Ziel und Zweck dieser Planung:
Änderung des Bebauungsplanes für die Erweiterung der Betriebsfläche des Recyclinghofes unter Beibehaltung der im rechtswirksamen Bebauungsplan R3a Gewerbegebiet Lindenstraße 1. Änderung festgesetzten Emissionskontingente
Aussagen aus dem Flächennutzungsplan für den Geltungsbereich:
Im Flächennutzungsplan ist eine gewerbliche Baufläche ausgewiesen.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Der Fachbereich Stadtentwicklung der Lutherstadt Wittenberg unterrichtet die Öffentlichkeit über die Planungsabsichten sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung des o.g. Bauleitplanes im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß & 3 Abs. 1 BauGB.
Die Planunterlagen liegen in der Zeit vom 18.11.2024 bis 20.12.2024 im Neuen Rathaus, Bürgerbüro, Lutherstraße 56 während der Dienstzeiten öffentlich aus
| Montag von | 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
| Dienstag von | 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
| Mittwoch von | 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
| Donnerstag von | 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
| Freitag von | 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
| Samstag (1. und 3. im Monat) von | 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
Während dieser Auslegungsfrist ist zu den genannten Dienstzeiten Jedermann die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Die Unterlagen können Sie auf der Homepage der Lutherstadt Wittenberg www.wittenberg.de/stadtplanung einsehen.
Lutherstadt Wittenberg, den 28.10.2024