Der WAZV-EH weist darauf hin, dass Zählerstände von Gartenwasserzählern, welche zur Absetzung von Schmutzwassermengen verwendet werden, von den Kunden selbständig bis zum 31.12. eines jeden Jahres dem WAZV-EH schriftlich mitzuteilen sind.
Zählerstände, welche nach dem 31.12.2025 mitgeteilt werden, werden in der Jahresverbrauchsabrechnung 2025 nicht berücksichtigt.
Die Kunden des WAZV-EH erhalten kein gesondertes Schreiben zur Selbstablesung des Gartenwasserzählers.
Wasser- und Abwasserzweckverband Elbaue/Heiderand
Burgstr. 22/23
06901 Kemberg
Internet: http://www.wazv-eh.de