1. Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung in der Lutherstadt Wittenberg (Straßenreinigungssatzung) vom 23.11.2022
Beschluss-Nr.: I/141-12-25
Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg beschließt die 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung der Lutherstadt Wittenberg (Straßenreinigungssatzung) vom 23.11.2022.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen
Ja-Stimmen: — 30
Nein-Stimmen: — 0
Enthaltungen: — 1
1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Lutherstadt Wittenberg (Straßenreinigungsgebührensatzung)
Beschluss-Nr.: I/142-12-25
Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg beschließt auf der Grundlage der Kalkulation die als Anlage 1 beigefügte 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Straßen-reinigungsgebühren in der Lutherstadt Wittenberg (Straßenreinigungsgebührensatzung).
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen
Ja-Stimmen: — 30
Nein-Stimmen: — 1
Enthaltungen: — 0
Neufassung der Hebesatzsatzung zum 01.01.2026
Beschluss-Nr.: I/143-12-25
Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg beschließt die Neufassung der Hebesatzsatzung zum 01.01.2026 wie folgt:
| 1. | Grundsteuer | |
| a) | für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) auf: 322 v. H. |
| b) | für die unbebauten Grundstücke nach § 247 des Bewertungsgesetzes und für die bebauten Grundstücke, die gemäß § 250 Absatz 3 des Bewertungsgesetzes im Sachwertverfahren zu bewerten sind (Grundsteuer B für Nichtwohngrundstücke) auf: 753 v. H. |
| c) | für die bebauten Grundstücke, die gemäß § 250 Absatz 2 des Bewertungsgesetzes im Ertragswertverfahren zu bewerten sind (Grundsteuer B für Wohngrundstücke) auf: 450 v. H. |
| d) | Sofern die Festsetzung der unterschiedlichen Hebesätze für Wohngrundstücke und Nichtwohngrundstücke mit dieser Satzung durch ein Gericht für unzulässig und damit rechtswidrig erachtet wird und die Regelungen zu Buchstabe b und c damit für unwirksam erklärt werden, gilt für Wohn- und Nichtwohngrundstücke für die Grundsteuer B ein einheitlicher Hebesatz von: 536 v. H. |
| 2. | Gewerbesteuer auf 400 v. H. | |
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen
Ja-Stimmen: — 28
Nein-Stimmen: — 1
Enthaltungen: — 2
Förderung des Renaissance-Musikfestivals - Kooperationsvereinbarung zwischen der Lutherstadt Wittenberg und dem Wittenberg Kultur e. V.
Beschluss-Nr.: I/144-12-25
Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg beschließt, vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung, den Abschluss der Vereinbarung zwischen der Lutherstadt Wittenberg und dem Verein Wittenberg Kultur e. V. zur Förderung des Renaissance-Musikfestivals ab dem Jahr 2025 mit einem Förderbetrag in Höhe von 35.000,00 Euro.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen
Ja-Stimmen: — 31
Nein-Stimmen: — 0
Enthaltungen: — 1
Förderung nach Objektübertragungsrichtlinie - Fördervereinbarung zwischen der Lutherstadt Wittenberg und dem SV 07 Apollensdorf e. V. für den Zeitraum 2026-2030
Beschluss-Nr.: I/145-12-25
Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg beschließt, vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung für das jeweilige Haushaltsjahr, den Abschluss der Fördervereinbarung zwischen der Lutherstadt Wittenberg und dem SV 07 Apollensdorf e. V., im Rahmen der Objektübertragung, für den Zeitraum 01.01.2026 bis 31.12.2030. Gefördert werden Betriebskosten.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen
Ja-Stimmen: — 32
Nein-Stimmen: — 0
Enthaltungen: — 0
Förderung nach Objektübertragungsrichtlinie - Fördervereinbarung zwischen der Lutherstadt Wittenberg und dem Kropstädter SV 02 e. V. für den Zeitraum 2026-2029
Beschluss-Nr.: I/146-12-25
Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg beschließt im Rahmen der Objektübertragung, vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung für das jeweilige Haushaltsjahr, den Abschluss der Fördervereinbarung zwischen der Lutherstadt Wittenberg und dem Kropstädter SV 02 e. V., für den Zeitraum 01.01.2026 bis 31.12.2029. Gefördert werden Betriebskosten.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen
Ja-Stimmen: — 31
Nein-Stimmen: — 0
Enthaltungen: — 0
Förderung nach Objektübertragungsrichtlinie - Fördervereinbarung zwischen der Lutherstadt Wittenberg und dem MTV Wittenberg e. V. für den Zeitraum 2026-2028
Beschluss-Nr.: I/147-12-25
Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg beschließt im Rahmen der Objektübertragung, vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung für das jeweilige Haushaltsjahr, den Abschluss der Fördervereinbarung zwischen der Lutherstadt Wittenberg und dem MTV Wittenberg e. V., für den Zeitraum 01.01.2026 bis 31.12.2028. Gefördert werden Personal- und Betriebskosten.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen
Ja-Stimmen: — 32
Nein-Stimmen: — 0
Enthaltungen: — 0
Förderung nach Objektübertragungsrichtlinie - Fördervereinbarung zwischen der Lutherstadt Wittenberg und dem TSG Wittenberg e. V. für den Zeitraum 2026-2028
Beschluss-Nr.: I/148-12-25
Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg beschließt im Rahmen der Objektübertragung, vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung für das jeweilige Haushaltsjahr, den Abschluss der Fördervereinbarung zwischen der Lutherstadt Wittenberg und dem TSG Wittenberg e. V., für den Zeitraum 01.01.2026 bis 31.12.2028. Gefördert werden Personal- und Betriebskosten.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen
Ja-Stimmen: — 32
Nein-Stimmen: — 0
Enthaltungen: — 0
Förderung nach Objektübertragungsrichtlinie der Lutherstadt Wittenberg und vertraglicher Vereinbarung - Ausgleichszahlungen im Rahmen unbilliger Härten für das Jahr 2023
Beschluss-Nr.: I/149-12-25
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen
Ja-Stimmen: — 31
Nein-Stimmen: — 0
Enthaltungen: — 0
Zuwendungsbescheid an die Lutherstadt Wittenberg Marketing GmbH für das Jahr 2026
Beschluss-Nr.: I/150-12-25
Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg beschließt vorbehaltlich des Inkrafttretens der Nachtragshaushaltssatzung 2025/2026 die Ausgleichsleistung an die Lutherstadt Wittenberg Marketing GmbH für das Jahr 2026 gemäß Zuwendungsbescheid (siehe Anlage 1).
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen
Ja-Stimmen: — 19
Nein-Stimmen: — 1
Enthaltungen: — 12