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Die neue Brücke – Das Amtsblatt der Lutherstadt Wittenberg
Ausgabe 24/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Beschlüsse 12. SR 29.10.2025

1. Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung in der Lutherstadt Wittenberg (Straßenreinigungssatzung) vom 23.11.2022

Beschluss-Nr.: I/141-12-25

Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg beschließt die 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung der Lutherstadt Wittenberg (Straßenreinigungssatzung) vom 23.11.2022.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig angenommen

Ja-Stimmen:  —  30

Nein-Stimmen:  —  0

Enthaltungen:  —  1

1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Lutherstadt Wittenberg (Straßenreinigungsgebührensatzung)

Beschluss-Nr.: I/142-12-25

Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg beschließt auf der Grundlage der Kalkulation die als Anlage 1 beigefügte 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Straßen-reinigungsgebühren in der Lutherstadt Wittenberg (Straßenreinigungsgebührensatzung).

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich angenommen

Ja-Stimmen:  —  30

Nein-Stimmen:  —  1

Enthaltungen:  —  0

Neufassung der Hebesatzsatzung zum 01.01.2026

Beschluss-Nr.: I/143-12-25

Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg beschließt die Neufassung der Hebesatzsatzung zum 01.01.2026 wie folgt:

1.

Grundsteuer

a)

für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) auf: 322 v. H.

b)

für die unbebauten Grundstücke nach § 247 des Bewertungsgesetzes und für die bebauten Grundstücke, die gemäß § 250 Absatz 3 des Bewertungsgesetzes im Sachwertverfahren zu bewerten sind (Grundsteuer B für Nichtwohngrundstücke) auf: 753 v. H.

c)

für die bebauten Grundstücke, die gemäß § 250 Absatz 2 des Bewertungsgesetzes im Ertragswertverfahren zu bewerten sind (Grundsteuer B für Wohngrundstücke) auf: 450 v. H.

d)

Sofern die Festsetzung der unterschiedlichen Hebesätze für Wohngrundstücke und Nichtwohngrundstücke mit dieser Satzung durch ein Gericht für unzulässig und damit rechtswidrig erachtet wird und die Regelungen zu Buchstabe b und c damit für unwirksam erklärt werden, gilt für Wohn- und Nichtwohngrundstücke für die Grundsteuer B ein einheitlicher Hebesatz von: 536 v. H.

2.

Gewerbesteuer auf 400 v. H.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich angenommen

Ja-Stimmen:  —  28

Nein-Stimmen:  —  1

Enthaltungen:  —  2

Förderung des Renaissance-Musikfestivals - Kooperationsvereinbarung zwischen der Lutherstadt Wittenberg und dem Wittenberg Kultur e. V.

Beschluss-Nr.: I/144-12-25

Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg beschließt, vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung, den Abschluss der Vereinbarung zwischen der Lutherstadt Wittenberg und dem Verein Wittenberg Kultur e. V. zur Förderung des Renaissance-Musikfestivals ab dem Jahr 2025 mit einem Förderbetrag in Höhe von 35.000,00 Euro.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig angenommen

Ja-Stimmen:  —  31

Nein-Stimmen:  —  0

Enthaltungen:  —  1

Förderung nach Objektübertragungsrichtlinie - Fördervereinbarung zwischen der Lutherstadt Wittenberg und dem SV 07 Apollensdorf e. V. für den Zeitraum 2026-2030

Beschluss-Nr.: I/145-12-25

Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg beschließt, vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung für das jeweilige Haushaltsjahr, den Abschluss der Fördervereinbarung zwischen der Lutherstadt Wittenberg und dem SV 07 Apollensdorf e. V., im Rahmen der Objektübertragung, für den Zeitraum 01.01.2026 bis 31.12.2030. Gefördert werden Betriebskosten.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig angenommen

Ja-Stimmen:  —  32

Nein-Stimmen:  —  0

Enthaltungen:  —  0

Förderung nach Objektübertragungsrichtlinie - Fördervereinbarung zwischen der Lutherstadt Wittenberg und dem Kropstädter SV 02 e. V. für den Zeitraum 2026-2029

Beschluss-Nr.: I/146-12-25

Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg beschließt im Rahmen der Objektübertragung, vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung für das jeweilige Haushaltsjahr, den Abschluss der Fördervereinbarung zwischen der Lutherstadt Wittenberg und dem Kropstädter SV 02 e. V., für den Zeitraum 01.01.2026 bis 31.12.2029. Gefördert werden Betriebskosten.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig angenommen

Ja-Stimmen:  —  31

Nein-Stimmen:  —  0

Enthaltungen:  —  0

Förderung nach Objektübertragungsrichtlinie - Fördervereinbarung zwischen der Lutherstadt Wittenberg und dem MTV Wittenberg e. V. für den Zeitraum 2026-2028

Beschluss-Nr.: I/147-12-25

Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg beschließt im Rahmen der Objektübertragung, vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung für das jeweilige Haushaltsjahr, den Abschluss der Fördervereinbarung zwischen der Lutherstadt Wittenberg und dem MTV Wittenberg e. V., für den Zeitraum 01.01.2026 bis 31.12.2028. Gefördert werden Personal- und Betriebskosten.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig angenommen

Ja-Stimmen:  —  32

Nein-Stimmen:  —  0

Enthaltungen:  —  0

Förderung nach Objektübertragungsrichtlinie - Fördervereinbarung zwischen der Lutherstadt Wittenberg und dem TSG Wittenberg e. V. für den Zeitraum 2026-2028

Beschluss-Nr.: I/148-12-25

Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg beschließt im Rahmen der Objektübertragung, vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung für das jeweilige Haushaltsjahr, den Abschluss der Fördervereinbarung zwischen der Lutherstadt Wittenberg und dem TSG Wittenberg e. V., für den Zeitraum 01.01.2026 bis 31.12.2028. Gefördert werden Personal- und Betriebskosten.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig angenommen

Ja-Stimmen:  —  32

Nein-Stimmen:  —  0

Enthaltungen:  —  0

Förderung nach Objektübertragungsrichtlinie der Lutherstadt Wittenberg und vertraglicher Vereinbarung - Ausgleichszahlungen im Rahmen unbilliger Härten für das Jahr 2023

Beschluss-Nr.: I/149-12-25

  1. Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg beschließt, vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung, die Zahlung eines Ausgleichsbetrages, im Rahmen der Förderung für Betriebskosten, für entstandene unbilliger Härten aus dem Jahr 2023, i. H. v. 6.914,46 Euro, an den TSG Wittenberg e. V. gemäß Anlage 01.
  2. Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg beschließt, vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung, die Zahlung eines Ausgleichsbetrages, im Rahmen der Förderung für Betriebskosten, für entstandene unbilliger Härten aus dem Jahr 2023, i. H. v. 8.294,10 Euro, an den MTV Wittenberg e. V. gemäß Anlage 01.
  3. Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg beschließt, vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung, die Zahlung eines Ausgleichsbetrages, im Rahmen der Förderung für Betriebskosten, für entstandene unbilliger Härten aus dem Jahr 2023, i. H. v. 4.922,96 Euro, an den SV Blau-Rot Pratau e. V. gemäß Anlage 01.
  4. Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg beschließt, vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung, die Zahlung eines Ausgleichsbetrages, im Rahmen der Förderung für Betriebskosten, für entstandene unbilliger Härten aus dem Jahr 2023, i. H. v. 5.049,95 Euro, an die Cranachstiftung Wittenberg gemäß Anlage 01.
  5. Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg beschließt, vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung, die Zahlung eines Ausgleichsbetrages, im Rahmen der Förderung für Betriebskosten, für entstandene unbilliger Härten aus dem Jahr 2023, i. H. v. 3.421,81 Euro, an den HKV Seegrehna e. V. gemäß Anlage 01.
  6. Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg beschließt, vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung, die Zahlung eines Ausgleichsbetrages, im Rahmen der Förderung für Betriebskosten, für entstandene unbilliger Härten aus dem Jahr 2023, i. H. v. 1.935,43 Euro an den Tennisclub Wittenberg e. V. gemäß Anlage 01.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig angenommen

Ja-Stimmen:  —  31

Nein-Stimmen:  —  0

Enthaltungen:  —  0

Zuwendungsbescheid an die Lutherstadt Wittenberg Marketing GmbH für das Jahr 2026

Beschluss-Nr.: I/150-12-25

Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg beschließt vorbehaltlich des Inkrafttretens der Nachtragshaushaltssatzung 2025/2026 die Ausgleichsleistung an die Lutherstadt Wittenberg Marketing GmbH für das Jahr 2026 gemäß Zuwendungsbescheid (siehe Anlage 1).

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich angenommen

Ja-Stimmen:  —  19

Nein-Stimmen:  —  1

Enthaltungen:  —  12