Aufgrund der §§ 5, 8, 11 und 45 des Kommunalverfassungsgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288) und der §§ 47 und 50 des Straßengesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (StrG LSA) vom 06.07.1993 (GVBl. LSA S. 334), in der jeweils zurzeit geltenden Fassung hat der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg in seiner Sitzung am 29.10.2025 folgende 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung in der Lutherstadt Wittenberg vom 23.11.2022 beschlossen.
Die Satzung über die Straßenreinigung in der Lutherstadt Wittenberg (Straßenreinigungs-satzung) vom 23.11.2022, veröffentlicht im Amtsblatt der Lutherstadt Wittenberg „Die neue Brücke“ am 14.12.2022, Nr. 26/2022, wird wie folgt geändert:
1. § 8 Absatz 1 erhält folgende Fassung:
Der Winterdienst auf den Bundes-, Landes- und Kreis- sowie Gemeindestraßen erfolgt durch den jeweiligen Straßenbaulastträger.
2. § 8 Absatz 3, 3. Anstrich erhält folgende Fassung:
die Durchführung des Winterdienstes an Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit, so dass ein gefahrloses Ein- und Aussteigen sowie ein gefahrloser Zu- und Abgang zu den Haltestelleneinrichtungen, einschließlich Aufstellfläche, gewährleistet ist.
3. § 8 Absatz 10 erhält folgende Fassung:
Werktags von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr bzw. sonn- und feiertags von 9.00 Uhr bis 20.00 Uhr ist gefallener Schnee und entstandene Glätte unverzüglich nach Ende des Schneefalls bzw. nach dem Auftreten der Glätte zu beseitigen. Nach 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 7.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 9.00 Uhr des folgenden Tages zu entfernen bzw. abzustumpfen.
4. Die Änderung des Straßenverzeichnisses für die Lutherstadt Wittenberg (Anlage zur Straßenreinigungssatzung) erfolgt in der aus der Anlage ersichtlichen Fassung, die Bestandteil dieser Satzung ist.
Diese Änderungssatzung tritt zum 01.01.2026 in Kraft.
Lutherstadt Wittenberg, den 30.10.2025