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Die neue Brücke – Das Amtsblatt der Lutherstadt Wittenberg
Ausgabe 25/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2023 des Eigenbetriebes "Kommunale Bildungseinrichtungen der Lutherstadt Wittenberg"

Aufgrund § 133 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014 und § 16 des Gesetzes über die kommunalen Eigenbetriebe im Land Sachsen-Anhalt (EigBG) vom 24.03.1997, und den Regelungen der Betriebssatzung in der zurzeit geltenden Fassung, hat der Betriebsausschuss der Lutherstadt Wittenberg in seiner Sitzung am 05.09.2023 folgenden 1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2023 vorberaten und der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg am 13.09.2023 beschlossen:

§ 1

Wirtschaftsplan

Der Nachtragshaushalt wird wie folgt festgesetzt:

(1) Erfolgsplan

Erträge mit  —  21.233.000 €

dav. Zuschüsse der Stadt

Defizitausgleich  —  13.286.900 €

Aufwendungen mit  —  21.233.000 €

(2) Vermögensplan in

Einnahmen mit  —  270.000 €

dav. Investitionszuschüss 105.500 €

Entnahme Sonderposten  —  164.500 €

Ausgaben mit  —  270.000 €

§ 2

Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der Kreditermächtigung für Investitionen wird festgesetzt auf 0 €.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf 0 €.

§ 4

Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 100.000 €.

Lutherstadt Wittenberg, den 21.11.2023

Torsten Zugehör
Oberbürgermeister