Aufgrund § 133 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014 und § 16 des Gesetzes über die kommunalen Eigenbetriebe im Land Sachsen-Anhalt (EigBG) vom 24.03.1997, und den Regelungen der Betriebssatzung in der zurzeit geltenden Fassung, hat der Betriebsausschuss der Lutherstadt Wittenberg in seiner Sitzung am 05.09.2023 folgenden 1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2023 vorberaten und der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg am 13.09.2023 beschlossen:
Der Nachtragshaushalt wird wie folgt festgesetzt:
(1) Erfolgsplan
Erträge mit — 21.233.000 €
dav. Zuschüsse der Stadt
Defizitausgleich — 13.286.900 €
Aufwendungen mit — 21.233.000 €
(2) Vermögensplan in
Einnahmen mit — 270.000 €
dav. Investitionszuschüss 105.500 €
Entnahme Sonderposten — 164.500 €
Ausgaben mit — 270.000 €
Der Gesamtbetrag der Kreditermächtigung für Investitionen wird festgesetzt auf 0 €.
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf 0 €.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 100.000 €.
Lutherstadt Wittenberg, den 21.11.2023