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Die neue Brücke – Das Amtsblatt der Lutherstadt Wittenberg
Ausgabe 25/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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1. Nachtragshaushaltssatzung zur Haushaltssatzung der Lutherstadt Wittenberg für die Haushaltsjahre 2023/2024

Aufgrund des § 103 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 288), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21. April 2023 (GVBl. LSA S. 209), hat die Lutherstadt Wittenberg die folgende, vom Stadtrat in der Sitzung am 18.10.2023 beschlossene 1. Nachtragshaushaltssatzung erlassen:

§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

die bisher festgesetzten Gesamtbeträge von

erhöht um

vermindert um

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschließlich Nachträge festgesetzt auf

2023

2024

2023

2024

2023

2024

2023

2024

Euro

Ergebnisplan

die ordentliche Erträge

91.951.300

93.986.300

0

0

1.731.100

1.850.100

90.220.200

92.136.200

die ordentliche Aufwendungen

99.441.300

100.539.900

0

252.600

2.180.700

0

97.260.600

100.792.500

die außerordentliche Erträge

0

0

0

0

0

0

0

0

die außerordentliche Aufwendungen

0

0

0

0

0

0

0

0

Finanzplan

aus laufender Verwaltungstätigkeit:

Einzahlungen

84.249.800

86.514.200

2.508.400

2.080.200

0

0

86.758.200

88.594.400

Auszahlungen

91.683.800

92.602.600

3.204.700

5.639.900

0

0

94.888.500

98.242.500

aus Investitionstätigkeit

Einzahlungen

8.097.700

8.991.700

719.500

2.416.700

0

0

8.817.200

11.408.400

Auszahlungen

14.846.400

14.197.700

1.230.600

2.310.800

0

0

16.077.000

16.508.500

aus Finanzierungstätigkeit

Einzahlungen

6.748.700

5.206.000

511.100

0

0

105.900

7.259.800

5.100.100

Auszahlungen

2.834.600

2.845.600

0

16.100

102.100

0

2.732.500

2.861.700

§ 2

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen (Kreditermächtigung) wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 6.748.700 € für das Haushaltsjahr 2023 um 511.100 € erhöht und damit auf 7.259.800 € festgesetzt. Die bisher festgesetzte Kreditermächtigung für das Haushaltsjahr 2024 von 5.206.000 € wird um 105.900 € vermindert und damit auf 5.100.100 € festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Gesamthöhe von 18.726.000 € um 1.288.000 € erhöht und damit für das Haushaltsjahr 2023 auf 2.393.000 € und für das Haushaltsjahr 2024 auf 17.621.000 € festgesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite wird gegenüber dem bisherigen Betrag in Höhe von 87.000.000 € in 2023 und 96.000.000 € in 2024 um 21.000.000 € für 2023 und 17.000.000 € in 2024 gemindert und damit auf 66.000.000 € für 2023 und 79.000.000 € für 2024 festgesetzt.

§ 5

Die Steuersätze werden nicht geändert.

§ 6

Die Festsetzungen lt. Ziffer 1 - 14 werden nicht geändert.

Lutherstadt Wittenberg, den 21.11.2023

Torsten Zugehör
Oberbürgermeister