Auf der Grundlage des § 6 Straßengesetz für das Land Sachsen-Anhalt (StrG LSA) vom 06.07.1993 (GVBl. LSA S. 334) in der zurzeit gültigen Fassung verfügt die Lutherstadt Wittenberg die Widmung des Verbindungsweges zwischen dem Bahnhofstunnel/Potsdamer Ring und Kirchhofstraße. Der Verbindungsweg wird als sonstige öffentliche Straße gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 4 StrG LSA gewidmet.
Lagebezeichnung:
Der Verbindungsweg beginnt ab dem Bahnhofstunnel/Potsdamer Ring und verläuft für ca. 262 m in östlicher Richtung auf den Flurstücken 141, 143 und 230 der Flur 62 in der Gemarkung Wittenberg.
Funktion: sonstige öffentliche Straße
Widmungsbeschränkungen: Fußgänger- und Radverkehr
Träger der Straßenbaulast der Anlage ist die Lutherstadt Wittenberg.
Die Lage der Fläche ergibt sich aus dem beigefügten Übersichtsplan.
Diese Verfügung gilt einen Tag nach ihrer Veröffentlichung als bekannt gegeben. Das Straßenbestandsverzeichnis der Lutherstadt Wittenberg wird entsprechend geändert.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats, gerechnet vom Tage nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Lutherstadt Wittenberg, Lutherstraße 56, 06886 Lutherstadt Wittenberg einzulegen.