Aufgrund § 133 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014 und § 16 des Gesetzes über die kommunalen Eigenbetriebe im Land Sachsen-Anhalt (EigBG) vom 24.03.1997, und den Regelungen der Betriebssatzung in den zurzeit geltenden Fassungen, hat der Betriebsausschuss der Lutherstadt Wittenberg in seiner Sitzung am 05.09.2023 folgenden Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2024 vorberaten und der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg am 13.09.2023 beschlossen:
Der Wirtschaftsplan wird wie folgt festgesetzt:
(1) Erfolgsplan
Erträge mit — 21.203.600 €
dav. Zuschüsse der Stadt
Defizitausgleich — 13.629.100 €
Aufwendungen mit — 21.203.600 €
(2) Vermögensplan in
Einnahmen mit — 262.900 €
dav. Investitionszuschüsse — 94.000 €
Entnahme Sonderposten — 168.900 €
Ausgaben mit — 262.900 €
Der Gesamtbetrag der Kreditermächtigung für Investitionen wird festgesetzt auf 0 €.
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf 0 €.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 100.000 €.
Lutherstadt Wittenberg, den 21.11.2023
II. Bekanntmachung des Wirtschaftsplanes
Der vorstehende 1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan / Satzung für das Wirtschaftsjahr 2023 und der Wirtschaftsplan / Satzung für das Wirtschaftsjahr 2024 des Eigenbetriebes Kommunale Bildungseinrichtungen der Lutherstadt Wittenberg werden hiermit öffentlich bekannt gemacht. Satzungen und Wirtschaftspläne wurden der Kommunalaufsichtsbehörde angezeigt.
Die nach § 107, Abs. 4 und § 108, Absatz 2 des KVG LSA erforderlichen Genehmigungen sind am 16.11.2023 unter dem Aktenzeichen 15.2.1.3/Lie/NPL23 KomBi bzw. 15.2.1.3/Lie/WPL2024KomBi erteilt worden.
Der 1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2023 und der Wirtschaftsplan 2024 mit je seinen Anlagen liegen nach § 16, Abs. 4, EigBG LSA in der Zeit vom 18.12.2023 bis 28.12.2023 zur Einsichtnahme im Rathaus der Lutherstadt Wittenberg, Lutherstraße 56, 06886 Lutherstadt Wittenberg öffentlich aus.
Lutherstadt Wittenberg, den 21.11.2023
Torsten Zugehör
Oberbürgermeister