Auf der Grundlage des § 6 Straßengesetz für das Land Sachsen-Anhalt (StrG LSA) vom 06.07.1993 (GVBl. LSA S. 334) in der z.Z. gültigen Fassung wird ein Teil der Straße „Traminerweg“ als Gemeindestraße nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 StrG LSA gewidmet.
Lagebezeichnung:
Der zu widmende Teil der Straße „Traminerweg“ liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes N4 „Teucheler Kaserne“ Teilplan D. Das ausgebaute Teilstück verläuft in westlicher Richtung ab der Straßeneinmündung Teucheler Weg für ca. 301 m auf den Flurstücken 213, 193, 206, 232, 234, 226, 180, 183, 181 und 224 in der Flur 50 in der Gemarkung Wittenberg und grenzt an den vorhandenen Traminerweg.
Funktion: Anliegerstraße
Widmungsbeschränkungen: verkehrsberuhigter Bereich
Träger der Straßenbaulast: Lutherstadt Wittenberg
Die Lage ergibt sich aus dem abgebildeten Übersichtsplan.
Diese Verfügung gilt einen Tag nach ihrer Veröffentlichung als bekannt gegeben. Das Straßenbestandsverzeichnis der Lutherstadt Wittenberg wird entsprechend geändert.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats, gerechnet vom Tage nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Lutherstadt Wittenberg, Lutherstraße 56, 06886 Lutherstadt Wittenberg einzulegen.