Jahresabschluss 2022 des Eigenbetriebes Kommunale Bildungseinrichtungen
Beschluss-Nr.: I/475-42-23
Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg beschließt
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen
Ja-Stimmen: — 35
Nein-Stimmen: — 0
Enthaltungen: — 0
| Vorhabenbezogener Bebauungsplan A4 Bauschuttrecyclinganlage Euper / Einleitung und Aufstellung | |
| Beschluss-Nr.: I/476-42-23 | |
| 2. | Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg beschließt die Aufstellung des Bauleitplanes Vorhabenbezogener Bebauungsplan A4 Bauschuttrecyclinganlage Euper für das in den Anlagen 2 und 3 zum Beschluss zeichnerisch dargestellte Plangebiet mit den Planzielen:
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| • | Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Zulassung einer Bauschuttrecyclinganlage und Ausweisung eines Sondergebietes nach § 11 BauNVO für die Bauschuttaufbereitung |
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen
Ja-Stimmen: — 35
Nein-Stimmen: — 0
Enthaltungen: — 0
Vorhabenbezogener Bebauungsplan A3 Bauschuttrecyclinganlage Abtsdorf / Einleitung und Aufstellung
Beschluss-Nr.: I/477-42-23
| 3. | Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg beschließt gemäß § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) dem Antrag (Anlage 1) des Vorhabenträgers auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens stattzugeben. |
| 4. | Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg beschließt die Aufstellung des Bauleitplanes Vorhabenbezogener Bebauungsplan A3 Bauschuttrecyclinganlage Abtsdorf für das in den Anlagen 2 und 3 zum Beschluss zeichnerisch dargestellte Plangebiet mit den Planzielen: |
| • | Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Zulassung einer Bauschuttrecyclinganlage und Ausweisung eines Sondergebietes nach § 11 BauNVO für die Bauschuttaufbereitung |
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen
Ja-Stimmen: — 35
Nein-Stimmen: — 0
Enthaltungen: — 0
Überlassungsvertrag und Fördervereinbarung NABU - Kreisverband Wittenberg e. V. 2023-2025
Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg beschließt
die 1. Änderung zum Überlassungsvertrag sowie die Fördervereinbarung zwischen der Lutherstadt Wittenberg und dem Naturschutzbund Kreisverband Wittenberg e. V., die Förderung des Objektes Stadtwald, für den Zeitraum von 01.01.2023 – 31.12.2025 betreffend, entsprechend der Anlagen 1 und 2.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen
Ja-Stimmen: — 34
Nein-Stimmen: — 0
Enthaltungen: — 0