Aufgrund der §§ 5; 8; 11 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 288), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Mai 2024 (GVBI. LSA S. 128) sowie der §§ 1, 2 und 5 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KAG-LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Dezember 1996 (GVBI. LSA 1996, S. 405), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 15. Dezember 2020 (GVBI. LSA S. 712) hat der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg in seiner Sitzung am 13.11.2024 folgende 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Stadtbibliothek Lutherstadt Wittenberg vom 21. Juni 2023 beschlossen.
(1) 1Für die Nutzung und Ausleihe bei der Stadtbibliothek der Lutherstadt Wittenberg werden Gebühren und Auslagen nach Maßgabe dieser Gebührensatzung erhoben. 2Für die Nutzung des Auditoriums, des Atriums und der Außenanlagen werden Gebühren gemäß anliegendem Gebührentarif erhoben.
(2) 1Gebührenpflichtig sind alle Nutzer, die Medien oder Geräte zur Mediennutzung entleihen. 2Für Minderjährige bis zum vollendeten 18. Lebensjahr haften die gesetzlichen Vertreter als Gebührenschuldner.
(3) 1Entstehen der Bibliothek durch die Nutzung oder Ausleihe oder durch Leistungen für einen Nutzer Auslagen, so sind diese neben den Gebühren zu entrichten. 2Die Gebühren sind auch dann zu entrichten, wenn von dem Nutzer bestellte Leistungen nicht in Anspruch genommen werden.
(4) 1Gebühren, Kosten und Auslagen werden mit der Aushändigung des jeweiligen Mediums oder Gerätes zur Mediennutzung, der Inanspruchnahme der Leistung oder dem Ablauf der Leihfrist fällig. 2Die Jahres- bzw. Halbjahresgebühr entsteht und wird mit der ersten Entleihung eines Mediums oder Gerätes zur Mediennutzung fällig. 3Die Tagesgebühr für die Nutzung des Makerspace sowie die Inanspruchnahme bibliothekspädagogischer Angebote und Autorenlesungen ohne gültigen Bibliotheksausweis wird mit der Vor-Ort-Nutzung in der Stadtbibliothek fällig. 4Eine Erstattung bei vorzeitiger Beendigung des Benutzungsverhältnisses erfolgt nicht. 5Für bestellte Medien wird die Gebühr bei Bereitstellung, für auswärtigen Leihverkehr mit Ausführen des Auftrags fällig. 6Die Gebührenschuld für die Säumnisgebühr entsteht mit dem ersten Tag der Fristüberschreitung.
(5) 1Die Benutzungsgebühren für das Auditorium, das Atrium und die Außenanlagen werden auf Grundlage eines abzuschließenden öffentlich-rechtlichen Vertrages fällig. 2Gebührenpflichtig ist der antragstellende Nutzer.
(1) 1Für die Ausleihe von Medien oder Geräten zur Mediennutzung der Stadtbibliothek werden Gebühren erhoben. 2Ermäßigungsberechtigt sind Schüler, Studierende, Auszubildende, Empfänger*innen von Leistungen nach SGB II und SGB XII, Schwerbehinderte, Freiwilligendienstleistende und Inhaber des Sozialpasses der Lutherstadt Wittenberg. 3Zwei volljährige Personen mit der gleichen Meldeadresse können nach jeweiliger Anmeldung den Partnertarif als Jahresgebühr nutzen. 4Die entsprechenden Nachweise sind vor der erstmaligen Nutzung im Original vorzulegen. 5Art und Höhe der Gebühren sind der Anlage zu dieser Satzung (Gebührenordnung) zu entnehmen
(2) 1Eine Säumnisgebühr entsteht für das Überschreiten der Ausleihfrist pro Medieneinheit oder entliehenem Gerät zur Mediennutzung ab dem ersten Tag der Leihfristüberschreitung. 2Eine Säumnisgebühr entsteht auch ab dem ersten Tag der Fristüberschreitung für die Beschaffung eines Ersatzexemplars. 3Die Säumnisgebühr wird mit Überschreitung der Leihfrist fällig, ohne dass es einer Erinnerung durch die Stadtbibliothek bedarf. 4Je Medieneinheit oder ausgeliehenem Gerät zur Mediennutzung werden pro angefangenen Öffnungstag berechnet. Art und Höhe der Säumnisgebühr sind der Anlage zu dieser Satzung (Gebührenordnung) zu entnehmen.
(3) Die entstehenden Kosten für Reparaturen oder Ersatzbeschaffungen von beschädigten oder verlorengegangenen Medien trägt der Nutzer.
(4) Versäumt es der Nutzer der Stadtbibliothek die Änderung seiner Anschrift, des Namens oder des Status mitzuteilen, so sind die der Bibliothek entstehenden Kosten von dem jeweiligen Nutzer zu erstatten.
(5) 1Auslagen sind in der Höhe, in der sie entstanden sind, zu erstatten. 2Erstattungspflichtige Auslagen sind die tatsächlichen Kosten insbesondere für Porto, Verpackung, Buchbinderkosten etc.
1Ansprüche aus dem Abgabenschuldverhältnis können gem. § 13a Abs. 1 Satz 1 KAG-LSA ganz oder teilweise gestundet werden, wenn die Einziehung bei Fälligkeit eine erhebliche Härte für den Schuldner bedeuten würde und der Anspruch durch die Stundung nicht gefährdet erscheint. 2Ist deren Einziehung nach Lage des Einzelfalles unbillig, können Sie gem. § 13 a Abs. 1 Satz 2 KAG-LSA ganz oder zum Teil erlassen werden.
Personenbezeichnungen in dieser Satzung werden verallgemeinernd verwendet und beziehen sich auf alle Geschlechter.
Diese 2. Änderungssatzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Lutherstadt Wittenberg, den 14.11.2024
Anlage zur Bibliotheksgebührensatzung – Gebührentarif für die Benutzung der Stadtbibliothek
| Position | Gebührentarif | Gebühr in Euro |
| 1 | Jahresgebühr a. Minderjährige bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres b. ermäßigungsberechtigter Nutzer c. Nutzer ab 18 Jahren d. für zwei Nutzende über 18 Jahre (Partnertarif) e. Kindertageseinrichtungen, Schulen und Jugendhilfe- und Pflegeeinrichtungen f. Institutionen (Betriebe, Firmen, Vereine, Stiftungen u. A.) | 00,00 10,00 20,00 35,00 10,00 10,00 50,00 |
| 2 | Halbjahresgebühr a. Minderjährige bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres b. ermäßigungsberechtigter Nutzer c. Nutzer ab 18 Jahren d. für zwei Nutzende über 18 Jahre (Partnertarif) e. Kindertageseinrichtungen und Schulen und Jugendhilfe- und Pflegeeinrichtungen f. Institutionen (Betriebe, Firmen, Vereine, Stiftungen u. A.) | 00,00 07,00 14,00 24,00 08,00 08,00 30,00 |
| 3 | Tagesgebühr ohne Bibliotheksausweis (für die Nutzung digitaler Medien und Arbeitsplätze, den Makerspace, bibliothekspädagogische Angebote und Autorenlesungen) a. Minderjährige bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres b. ermäßigungsberechtigter Nutzer c. Nutzer ab 18 Jahren d. Kindertageseinrichtungen, Schulen und Jugendhilfe- und Pflegeeinrichtungen e. Institutionen | 01,00 01,00 02,50 02,00 02,00 05,00 |
| 4 | Säumnisgebühren und sonstige Gebühren Säumnisgebühren ab dem 1. Öffnungstag Die Höhe der Säumnisgebühr wird je Medieneinheit begrenzt: 1. bei Erwachsenen 2. bei Minderjährigen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres | 00,40 (zzgl. Auslagen) 20,00 10,00 |
| 5 | Gebühr für die Ausstellung eines Ersatzbibliotheksausweises bei Verlust | 05,00 |
| 6 | Gebühr für Bestellung von Medien (je Medieneinheit) | 01,00 |
| 7 | Gebühr für Auftrag für auswärtigen Leihverkehr (je Auftrag) | 02,00 (zzgl. Auslagen) |
| 8 | Gebühr für Ersatzbeschaffung nach Beschädigung oder Verlust a. Medium oder Gerätes (je Medium oder Gerät zur Mediennutzung) b. für die geringfügige Beschädigung eines Mediums, die Entfernung eines RFID-Tags oder den Verlust beigefügter Materialien c. für Schließfachschlüssel | 05,00 02,00 10,00 |
| 9 | Gebühr für den Erwerb eines Geräteführerscheins | 05,00 |
| 10 | Kopien, Ausdrucke etc. | entsprechend Aushang |
| 11 | Verbrauchsmaterialien | entsprechend Aushang |
| 12 | Nutzung Auditorium bis 5 Stunden inkl. Bestuhlung (bis 70 Stück) inkl. Tische (bis 6 Stück) inkl. Nutzung Küchenzeile a. für gemeinnützige Veranstaltungen b. für Benefizveranstaltungen c. für sonstige Veranstaltungen | 60,00 50,00 70,00 |
| 13 | Nutzung Auditorium über 5 Stunden – 24 Stunden inkl. Bestuhlung (bis 70 Stück) inkl. Tische (bis 6 Stück) inkl. Nutzung Küchenzeile a. für gemeinnützige Veranstaltungen b. für Benefizveranstaltungen c. für sonstige Veranstaltungen | 80,00 70,00 90,00 |
| 14 | Nutzung Atrium - bis 5 Stunden a. für gemeinnützige Veranstaltungen b. für Benefizveranstaltungen c.für sonstige Veranstaltungen | 60,00 50,00 80,00 |
| 15 | Nutzung Atrium über 5 Stunden – 24 Stunden a. für gemeinnützige Veranstaltungen b. für Benefizveranstaltungen c. für sonstige Veranstaltungen | 70,00 60,00 80,00 |
| 16 | Nutzung Außenanlage a. für gemeinnützige Veranstaltungen b. für Benefizveranstaltungen c. für sonstige Veranstaltungen | 90,00 80,00 100,00 |