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Die neue Brücke – Das Amtsblatt der Lutherstadt Wittenberg
Ausgabe 25/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2026

Entwässerungsbetrieb Lutherstadt Wittenberg

Auf der Grundlage des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014 (GVBL. LSA Nr. 12, S.288) in der derzeit gültigen Fassung in Verbindung mit den §§ 15 ff des Gesetzes über kommunale Eigenbetriebe im Land Sachsen-Anhalt (EigBG LSA) vom 24.03.1997 (GVBL. LSA S.446) in der zurzeit geltenden Fassung und den Regelungen der Betriebssatzung in der zurzeit geltenden Fassung, hat der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg in der öffentlichen Sitzung am 09.10.2025 folgenden Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2026 beschlossen:

§ 1

Wirtschaftsplan

Im Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2026 werden

im Erfolgsplan

die Erträge auf

19.675.790 EUR

die Aufwendungen auf

19.353.360 EUR

im Vermögensplan

die Einnahmen auf

17.398.550 EUR

die Ausgaben auf

17.272.585 EUR

festgesetzt.

§ 2

Kreditaufnahme

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen nach

§ 108 KVG LSA wird festgesetzt auf — 9.582.000 EUR.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen nach § 107 KVG LSA, der zu Leistungen von Investitionen und Investitionsmaßnahmen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf — 2.330.000 EUR

festgesetzt.

§ 4

Liquiditätskredite

Der Höchstbetrag nach § 110 KVG LSA, bis zu dem Liquiditätskredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit im Wirtschaftsjahr 2026 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird festgesetzt auf — 2.000.000,00 EUR

Lutherstadt Wittenberg, 26.11.2025

Zugehör
Oberbürgermeister

II. Bekanntmachung des Wirtschaftsplanes

Der vorstehende Wirtschaftsplan / Satzung für das Wirtschaftsjahr 2026 des Entwässerungsbetriebes Lutherstadt Wittenberg wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Satzung und Wirtschaftsplan wurden der Kommunalaufsichtsbehörde angezeigt.

Die nach § 107 Absatz 4 und § 108 Absatz 2 des KVG LSAerforderlichen Genehmigungen sind am 19.11.2025 unter dem Aktenzeichen 15.2.1.3./Wu/WPL26ELW erteilt worden.

Der Wirtschaftsplan mit seinen Anlagen liegt nach § 16 Absatz 4 EigBG LSA in der Zeit vom 15.12.2025 bis 23.12.2025 zur Einsichtnahme im Rathaus der Lutherstadt Wittenberg, Lutherstraße 56, 06886 Lutherstadt Wittenberg öffentlich aus.

Lutherstadt Wittenberg, 26.11.2025

Zugehör
Oberbürgermeister