Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg hat in seiner Sitzung am 13.11.2024 folgenden Beschluss zum Jahresabschluss 2023 des Eigenbetriebes „Kommunale Bildungseinrichtungen der Lutherstadt Wittenberg“ gefasst:
„Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg stellt den mit Prüfbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BBH AG vom 26.08.2024 geprüften und bestätigten Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2023 des Eigenbetriebes Kommunale Bildungseinrichtungen der Lutherstadt Wittenberg fest.
Der Entlastung der Betriebsleitung des Eigenbetriebes Kommunale Bildungseinrichtungen für das Jahr 2023 wird zugestimmt.“
1. Feststellung des Jahresabschlusses 2023
| 1.1 Bilanzsumme | in Euro |
| 1.1.1 davon entfallen auf der Aktivseite auf |
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| - das Anlagevermögen | 826.373,96 |
| - das Umlaufvermögen | 5.134.371,00 |
| - Rechnungsabgrenzungsposten | 155,40 |
| - nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag | 0,00 |
| - Summe | 5.960.900,36 |
| 1.1.2 davon entfallen auf der Passivseite auf |
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| - das Eigenkapital | 139.844,16 |
| - die Investitionszuschüsse | 697.653,42 |
| - die zweckgebundenen Spenden | 0,00 |
| - die Rückstellungen | 675.513,34 |
| - die Verbindlichkeiten | 995.523,48 |
| - die Rechnungsabgrenzungsposten | 3.452.365,96 |
| - Summe | 5.960.900,36 |
| 1.2 Jahresgewinn |
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| 1.2.1 Summe der Erträge | 21.666.638,90 |
| 1.2.2 Summe der Aufwendungen | 21.666.638,90 |
2. Behandlung des Jahresgewinns
In der Finanzierungsvereinbarung zwischen der Lutherstadt Wittenberg und dem Eigenbetrieb Kommunale Bildungseinrichtungen ist geregelt, dass ein im Jahresabschluss gegenüber dem Wirtschaftsplan festgestellter mehr oder minder hoher Zuschussbedarf mit den laufenden Vorauszahlungen verrechnet wird. Deshalb war zum 31.12.2023 ein minder hoher Zuschussbedarf in Höhe von 484.239,66 € als erhaltende Anzahlung auszuweisen.
3.Entlastung der Betriebsleitung
Die Betriebsleiterin Frau Anett Brachwitz wird für das Wirtschaftsjahr 2023 entlastet.
Der von der BBH AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, Zweigniederlassung Berlin, geprüfte Jahresabschluss 2023 wurde am 26.08.2024 mit einem Bestätigungsvermerk versehen. Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Feststellungsvermerk zur Prüfung des Jahresabschlusses 2023 der „Kommunalen Bildungseinrichtungen der Lutherstadt Wittenberg“
Feststellungsvermerk
des Rechnungsprüfungsamtes der Lutherstadt Wittenberg zum Jahresabschluss 2023 der Kommunalen Bildungseinrichtungen der Lutherstadt Wittenberg.
Es wird festgestellt, dass nacht pflichtgemäßer am 26.08.2024 abgeschlossener Prüfung durch die vom Rechnungsprüfungsamt beauftragte BBH AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft München, Zweigniederlassung Berlin, die Buchführung und der Jahresabschluss des Eigenbetriebes „Kommunale Bildungseinrichtungen der Lutherstadt Wittenberg“ den gesetzlichen Vorschrifen und der Betriebssatzung entsprechen. Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze der ordnungsgemäßen Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslase des Unternehmens.
Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss. Die wirtschaftlichen Verhältnisse geben zu Beanstandungen keinen Anlass.
Der genaue Wortlaut des uneingeschränkten Bestätigungsvermerks sowie des Feststellungsvermerks des Rechnungsprüfungsamtes der Lutherstadt Wittenberg kann mit der Auslegung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes zu den ortsüblichen Öffnungszeiten im Bürgerbüro des Neuen Rathauses, Lutherstraße 56, 06886 Lutherstadt Wittenberg, vom 16.12.2024 bis 27.12.2024 eingesehen werden.
Öffnungszeiten:
| Mo, Mi und Fr | 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
| Di und Do | 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
| jeden 1. und 3. Sa | 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr |