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Die neue Brücke – Das Amtsblatt der Lutherstadt Wittenberg
Ausgabe 26/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2025 Entwässerungsbetrieb Lutherstadt Wittenberg

Auf der Grundlage des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014 (GVBL. LSA Nr. 12, S.288) in der derzeit gültigen Fassung in Verbindung mit den §§ 15 ff des Gesetzes über kommunale Eigenbetriebe im Land Sachsen-Anhalt (EigBG LSA) vom 24.03.1997 (GVBL. LSA S.446) in der zurzeit geltenden Fassung und den Regelungen der Betriebssatzung in der zurzeit geltenden Fassung, hat der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg in der öffentlichen Sitzung am 13.11.2024 folgenden Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2025 beschlossen:

§ 1

Wirtschaftsplan

Im Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2025 werden

im Erfolgsplan

die Erträge auf  —  20.926.260 EUR

die Aufwendungen auf  —  19.599.490 EUR

im Vermögensplan

die Einnahmen auf  —  18.410.550 EUR

die Ausgaben auf  —  14.841.239 EUR

festgesetzt.

§ 2

Kreditaufnahme

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen nach § 108 KVG LSA wird festgesetzt auf

7.650.750 EUR.

Zusätzlich vorgesehen ist ein Keilkredit zur nachlaufenden Investitionsfinanzierung in Höhe von bis zu 3.000.000 EUR.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen nach § 107 KVG LSA, der zu Leistungen von Investitionen und Investitionsmaßnahmen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf

2.600.000 EUR

festgesetzt.

§ 4

Liquiditätskredite

Der Höchstbetrag nach § 110 KVG LSA, bis zu dem Liquiditätskredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit im Wirtschaftsjahr 2023 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird festgesetzt auf

2.000.000,00 EUR

Lutherstadt Wittenberg, 26.11.2024

Zugehör
Oberbürgermeister

II. Bekanntmachung des Wirtschaftsplanes

Der vorstehende Wirtschaftsplan / Satzung für das Wirtschaftsjahr 2025 des Entwässerungsbetriebes Lutherstadt Wittenberg wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Satzung und Wirtschaftsplan wurden der Kommunalaufsichtsbehörde angezeigt.

Die nach § 107, Abs. 4 und § 108, Absatz 2 des KVG LSA erforderlichen Genehmigungen sind am 15.11.2024 unter dem Aktenzeichen 15.2.1.3./Wu/WPL25ELW erteilt worden.

Der Wirtschaftsplan mit seinen Anlagen liegt nach § 16, Abs. 4, EigBG LSA in der Zeit vom 16.12.2024 bis 27.12.2024 zur Einsichtnahme im Rathaus der Lutherstadt Wittenberg, Lutherstraße 56, 06886 Lutherstadt Wittenberg öffentlich aus.

Lutherstadt Wittenberg, 26.11.2024

Zugehör
Oberbürgermeister