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Die neue Brücke – Das Amtsblatt der Lutherstadt Wittenberg
Ausgabe 26/2024
Aktuelles aus dem Neuen Rathaus
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​​​​​​​Wohngeldanpassung zum 01.01.2025 und Einführung des neuen Online-Dienstes Mietzuschuss

Anfang 2025 wird das Wohngeld an die allgemeine Preis- und Mietenentwicklung in Deutschland angepasst und planmäßig um 15 Prozent erhöht. Von dieser Erhöhung sollen ca. zwei Millionen Haushalte in Deutschland profitieren. Hierbei zählen vor allem Alleinerziehende, Familien sowie Rentnerinnen und Rentner zu den Begünstigten.

Die Bundesregierung hat, nach der großen Wohngeldreform zum 01.01.2023, eine Fortschreibung des Wohngeldes in § 43 WoGG festgelegt. Demnach wird das Wohngeld automatisch alle zwei Jahre an die Preis- und Mietenentwicklung in Deutschland angepasst. Die nächste Anpassung erfolgt daher zum 01.01.2025. Das Wohngeld soll dann um 30,- EUR pro Monat, das sind durchschnittlich 15 Prozent, steigen.

Mit Stand vom 31.10.2024 bezogen in der Lutherstadt Wittenberg sowie in den Ortschaften insgesamt 1.051 Empfängerinnen und Empfänger Wohngeld. Aufgrund der gesetzlich geregelten Dynamisierung des Wohngeldes zum 01.01.2025 geht die Stadtverwaltung davon aus, dass die Anzahl der Antragsberechtigten weiter ansteigt. Der tatsächliche Wohngeldanspruch kann nur im Rahmen eines schriftlichen Antrags bei der Wohngeldbehörde der Lutherstadt Wittenberg nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen ermittelt werden. Die ausgefüllten Anträge können im Bürgerbüro der Stadtverwaltung innerhalb der Öffnungszeiten abgegeben werden.

Online-Dienst Mietzuschuss

Ab 16.12.2024 besteht die Möglichkeit Erstanträge für den Mietzuschuss auch online unter www.wittenberg.de/wohngeld zu stellen. Die dabei angegebenen Daten des Antragstellenden werden im weiteren Arbeitsprozess direkt von der Wohngeldbehörde weiterverarbeitet, sodass die Bearbeitung von Erstanträgen Mietzuschuss effektiver gestaltet werden kann. Erforderliche Anlagen, die zusammen mit dem Online-Antrag abgegeben werden müssen, können in digitaler Form hochgeladen und beigefügt werden. Bürgerinnen und Bürger, die einen Weiterleistungsantrag stellen möchten, benutzen bitte weiterhin die Formulare zum Download auf der o.g. Internetseite sowie die Antragsunterlagen im Bürgerbüro der Lutherstadt Wittenberg.

Die Einführung des Online-Dienstes Mietzuschuss bei der Stadtverwaltung erfolgt zusammen mit der Kreisverwaltung. Dort werden die Erstanträge Mietzuschuss aus den anderen Kommunen des Landkreises bearbeitet.

Weitere Antragsarten sollen in den kommenden Monaten und Jahren folgen, sodass künftig alle Antragsarten im Bereich Wohngeld digital einreichbar sind.