Nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes haben Sie die Möglichkeit, nachfolgenden Datenübermittlungen zu widersprechen:
| A) | Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr |
| Soweit Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können Sie der Datenübermittlung gemäß § 36 Abs. 2 Satz 1 BMG in Verbindung mit § 58 c Abs. 1 Satz 1 des Soldatengesetzes widersprechen. |
| B) | Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft, der nicht die meldepflichtige Person angehört, sondern Familienangehörige der meldepflichtigen Person angehören |
| Sie können der Datenübermittlung gemäß § 42 Abs. 3 Satz 2 BMG in Verbindung mit § 42 Abs. 2 BMG widersprechen. |
| C) | Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen |
| Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 5 BMG in Verbindung mit § 50 Abs. 1 BMG widersprechen. |
| D) | Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- und Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk |
| Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 5 BMG in Verbindung mit § 50 Abs. 2 BMG widersprechen. |
| E) | Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage |
| Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 5 BMG in Verbindung mit § 50 Abs. 3 BMG widersprechen. |
Einwohnerinnen und Einwohner der Lutherstadt Wittenberg, die mit einer oder allen der vorgenannten Datenübermittlungen nicht einverstanden sind, können den Antrag auf Übermittlungssperre auf der Seite XX nutzen und an folgende Anschrift zurücksenden oder auch persönlich im
Bürgerbüro im Neuen Rathaus abgeben:
Lutherstadt Wittenberg
Der Oberbürgermeister
Fachbereich Bürger und Service
Bürgerbüro
Lutherstraße 56
06886 Lutherstadt Wittenberg
Ebenso kann der Antrag im Bürgerbüro des Neuen Rathauses mündlich während den nachfolgenden Öffnungszeiten gestellt werden:
| Montag, Mittwoch und Freitag | 08:00 Uhr – 12:00 Uhr |
| Dienstag und Donnerstag | 08:00 Uhr – 18:00 Uhr |
| jeden 1. und 3. Samstag im Monat | 09:00 Uhr – 12:00 Uhr |
Der Antrag ist auch im Internet unter www.wittenberg.de/formulare oder direkt im Bürgerbüro verfügbar.
Hinweis: Bereits eingelegte Übermittlungssperren haben weiterhin Bestand und müssen nicht erneut beantragt werden, da diese bis zum Widerruf im Melderegister gespeichert sind.