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Die neue Brücke – Das Amtsblatt der Lutherstadt Wittenberg
Ausgabe 26/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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13. Sitzung des Stadtrates vom 17.12.2025

Änderungsantrag der Fraktionen CDU/FDP, SPD/Bündnis90/Die Grünen/Die Partei, FREIE WÄHLER und Die Linke zur BV-176/2025 - Kostenbeitragssatzung Kita – KbSK

Beschluss-Nr.: I/152-13-25

Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg möge beschließen:

  1. Die Änderung der Kostenbeiträge für die Inanspruchnahme von Angeboten zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflegestellen tritt erst zum 01.04.2026 in Kraft.
  2. Die Höhe der Kostenbeiträge ergibt sich aus der in Anlage 1 beigefügten Tabelle.
  3. Über den 01.04.2026 hinaus erfolgt in 2027 keine 2. Anpassung der Kostenbeiträge. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, diese dem Finanzausschuss frühestens im vierten Quartal 2026 und sobald die Entscheidung des Landes zur Beitragsentlastung bei Geschwisterkindern vorliegt, eine erneute Beschlussvorlage zur möglichen Anpassung der Kostenbeiträge vorzulegen, die dann zum 01.04.2028 in Kraft treten soll.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: — 22

Nein-Stimmen: — 13

Enthaltungen: — 3

Neufassung zur Satzung über die Erhebung v. Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten u. Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen u. Tagespflegestellen im Gemeindegebiet der Lutherstadt Wittenberg (Kostenbeitragssatzung Kita – KbSK)

Beschluss-Nr.: I/153-13-25

Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg beschließt die Neufassung über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflegestellen im Gemeindegebiet der Lutherstadt Wittenberg (Kostenbeitragssatzung Kita – KbSK).

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: — 19

Nein-Stimmen: — 15

Enthaltungen: — 4

Änderungssatzung zur 2. Änderung der Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Lutherstadt Wittenberg

Beschluss-Nr.: I/155-13-25

Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg beschließt die vorliegende Änderungssatzung zur 2. Änderung der Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Lutherstadt Wittenberg (Feuerwehrsatzung – FFS WB).

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: — 34

Nein-Stimmen: — 0

Enthaltungen: — 0

Satzung der Lutherstadt Wittenberg über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis

Beschluss-Nr.: I/156-13-25

Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg beschließt die Satzung der Lutherstadt Wittenberg über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis gemäß der Anlage 1.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: — 34

Nein-Stimmen: — 1

Enthaltungen: — 2