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Die neue Brücke – Das Amtsblatt der Lutherstadt Wittenberg
Ausgabe 27/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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5. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Anschlusskosten und Gebühren für die zentrale Abwasserbeseitigung im Gebiet der Lutherstadt Wittenberg vom 18.12.2015

Auf Grund der §§ 8, 11, 36 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 288), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. März 2021 (GVBl. LSA S. 100) in der zurzeit geltenden Fassung, der §§ 78 und 79 des Wassergesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (WG-LSA) vom 16. März 2011 (GVBl. LSA S. 492), zuletzt geändert durch Gesetz am 07. Juli 2020 (GVBl. LSA S. 372, 374) in der zurzeit geltenden Fassung und des Kommunalabgabengesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KAG-LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.12.1996 (GVBl. LSA S. 405), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. Dezember 2020 (GVBl. LSA S. 712) in der zurzeit geltenden Fassung hat der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg in seiner Sitzung am 18.12.2024 folgende 5. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Anschlusskosten und Gebühren für die zentrale Abwasserbeseitigung im Gebiet der Lutherstadt Wittenberg vom 18.12.2015 (veröffentlicht im Amtsblatt „Die neue Brücke“ vom 13.01.2016; im folgenden Abwassergebührensatzung vom 18.12.2015) beschlossen:

§ 1

Änderung des § 11 der Abwassergebührensatzung vom 18.12.2015

I. §11 Abs.2 der Abwassergebührensatzung vom 18.12.2015 wird wie folgt neu gefasst:

(2) Die Mengengebühr beträgt

4,71 EUR/m³

Schmutzwasser für Abwässer, die im Gebiet gemäß §1 der Abwassersatzung anfallen

§ 2

Änderung des § 12 der Abwassergebührensatzung vom 18.12.2015

I. §12 Abs.2 der Abwassergebührensatzung vom 18.12.2015 wird wie folgt neu gefasst:

(2) Die Gebühr beträgt

1,58 EUR/m²

abflusswirksame Grundstücksfläche

§ 3

Änderung des § 12a der Abwassergebührensatzung vom 18.12.2015

I. §12a der Abwassergebührensatzung vom 18.12.2015 wird wie folgt neu gefasst:

(1) Die Gebühr für die Probenahme im Rahmen von Nachkontrollen bei Feststellung einer Grenzwertüberschreitung im Sinne des § 15 Abs.4 der Abwassersatzung der Stadt beträgt:

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bei manuellen Probenahmen eines kontinuierlichen Abwasserstroms

130,70 EUR/ Probenahme

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bei Probenahmen eines diskontinuierlichenAbwasserstroms durch mobilen Probennehmer

261,40 EUR/ Probenahme

(2) Die Gebühr für die Analyse des bei einer Nachkontrolle gewonnenen Abwassers beträgt, abhängig von den zu untersuchenden Analysenparametern für

Ammonium-Stickstoff

27,14 EUR/Analyse

Nitrat-Stickstoff

27,89 EUR/Analyse

Nitrit-Stickstoff

27,14 EUR/Analyse

Gesamter gebundener Stickstoff

30,70 EUR/Analyse

Gesamter gebundener Kohlenstoff

30,75 EUR/Analyse

Chemischer Sauerstoffbedarf

24,62 EUR/Analyse

Biochemischer Sauerstoffbedarf nach 5 Tagen

33,27 EUR/Analyse

Gesamt-Phosphor

32,89 EUR/Analyse

Ortho-Phosphor

32,89 EUR/Analyse

pH-Wert

7,48 EUR/Analyse

lipophile Stoffe

101,46 EUR/Analyse

absetzbare Stoffe

9,79 EUR/Analyse

Mineralölkohlenwasserstoffe

35,70 EUR/Analyse

Nitrifikationshemmung mittels Schnelltest

72,43 EUR/Analyse

Freies Formaldehyd (photometrische Bestimmung)

25,19 EUR/Analyse

§ 4

Die Abwassergebührensatzung vom 18.12.2015 wird ferner wie folgt geändert:

Die „Anlage 1: Leistungsverzeichnis“ wird durch die in der Anlage zur Änderungssatzung befindliche „Anlage 1: Leistungsverzeichnis“ der 5. Änderungssatzung zur Abwassergebührensatzung vom 18.12.2015 in der Fassung vom 01.01.2025 ersetzt.

§ 5

In-Kraft-Treten

Diese Änderungssatzung tritt zum 01.01.2025 in Kraft.

Lutherstadt Wittenberg,

(Zugehör)
Oberbürgermeister
(Siegel)