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Die neue Brücke – Das Amtsblatt der Lutherstadt Wittenberg
Ausgabe 27/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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​​​​​​​3. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die dezentrale Abwasserbeseitigung im Gebiet der Lutherstadt Wittenberg vom 30.11.2016

Auf Grund der §§ 8, 11, 36 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 288), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. März 2021 (GVBl. LSA S. 100) in der zurzeit geltenden Fassung, der §§ 78 und 79 des Wassergesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (WG-LSA) vom 16. März 2011 (GVBl. LSA S. 492), zuletzt geändert durch Gesetz am 07. Juli 2020 (GVBl. LSA S. 372, 374) in der zurzeit geltenden Fassung und des Kommunalabgabengesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KAG-LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.12.1996 (GVBl. LSA S. 405), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. Dezember 2020 (GVBl. LSA S. 712) in der zurzeit geltenden Fassung hat der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg in seiner Sitzung am 18.12.2024 folgende 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die dezentrale Abwasserbeseitigung im Gebiet der Lutherstadt Wittenberg vom 30.11.2016 (veröffentlicht im Amtsblatt „Die neue Brücke“ vom 14.12.2016; im folgenden Abwassergebührensatzung vom 30.11.2016) beschlossen:

§ 1

Änderung des § 5 der Abwassergebührensatzung vom 30.11.2016

I. §5 der Abwassergebührensatzung vom 30.11.2016 wird wie folgt neu gefasst:

(1) Die Mengengebühr i.S.d. § 4 (1) beträgt

a)

für die Behandlung von Fäkalschlamm  —  64,50 EUR/m³

aus Kleinkläranlagen

b)

für die Behandlung von Schmutzwasser aus  —  39,04 EUR/m³

abflusslosen Sammelgruben

(2) Zuschläge werden gesondert erhoben und betragen

a)

für Havarie-, Wochenend- und Feiertagsleerungen 235,00 EUR/ Einsatz

b)

für die Entsorgung mit Kleinsaugfahrzeug auf 85,00 EUR/ Einsatz

Anforderung des Gebührenpflichtigen

c)

für vergeblichen Entsorgungsversuch  —  35,00 EUR/ Einsatz

d)

für die Entsorgung von stichfestem Fäkalschlamm  —  23,00 EUR/ m³

e)

für Schlauchlängen über 50m  —  4,20 EUR/ zusätzl. Meter

f)

für zus. Stundenlohnleistg. Saugfahrzug mit Fahrer  —  65,55 EUR/ Stunde

g)

für zus. Stundenlohnleistg. Beifahrer/ Geräteführer  —  49,00 EUR/ Stunde

§ 3

In-Kraft-Treten

Diese Änderungssatzung tritt zum 01.01.2025 in Kraft.

Lutherstadt Wittenberg,

(Zugehör)
Oberbürgermeister
(Siegel)