Zum 01.01.2024 konnte die Testphase eines neuen Verfahrens zur technischen Erfassung und Verarbeitung von Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr erfolgreich abgeschlossen werden. Daraus ergibt sich, dass die roten Strafzettel an Fahrzeugen ab sofort abgeschafft und stattdessen durch weiße Quittungszettel ausgetauscht werden. Auf der Quittung wird direkt das Vergehen, die Höhe des Verwarn- bzw. Bußgeldes sowie die Zahlungsmöglichkeit ausgewiesen.
Die roten Strafzettel kommen von nun an nur noch zum Einsatz, wenn der Druck des weißen Quittungszettels vor Ort aus technischen Gründen nicht möglich ist.