Gehörschutz
Auf Grundlage der Richtlinie 2002/49/EG (Umgebungslärmrichtlinie) und deren Überführung in nationales Recht (§§ 47 a-f BImSchG) sind in Sachsen-Anhalt die Städte und Gemeinden sowohl für die Lärmkartierung von Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Millionen Kfz/Jahr (DTV 8.200 Kfz/Tag) als auch die Aufstellung eines Lärmaktionsplanes verpflichtet.
Im Rahmen einer 1. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte vom 22.09.2023 bis 20.10.2023 eine öffentliche Auslegung des Ergebnisberichts der Umgebungslärmkartierung (4. Stufe) der innerhalb des Hoheitsbereichs der Lutherstadt Wittenberg befindlichen Hauptverkehrsstraßen. Bis einschließlich 06.11.2023 wurde der Öffentlichkeit die Möglichkeit eröffnet, schriftlich Stellung zu den Lärmkartierungsergebnissen zu nehmen sowie Hinweise und Anregungen zur Lärmaktionsplanung zu geben. Innerhalb der vorgenannten Fristen sind keine relevanten Mitteilungen zum aufzustellenden Lärmaktionsplan eingegangen.
Auf Grundlage der Ergebnisse der strategischen Lärmkarten wurde der Entwurf eines Lärmaktionsplanes (4. Stufe) ausgefertigt. Der Entwurf des Lärmaktionsplanes wird vom 09.02.2024 bis einschließlich 08.03.2024 öffentlich ausgelegt.
| Ort der öffentlichen Auslegung: | Lutherstadt Wittenberg |
| Bürgerbüro |
| Lutherstraße 56 |
| 06886 Lutherstadt Wittenberg |
| Zeiten der öffentlichen Auslegung: | |
| Montag, Mittwoch und Freitag 8:00 – 12:00 Uhr |
| Dienstag und Donnerstag 8:00 – 18:00 Uhr |
| Samstag (1. und 3. im Monat) 9:00 – 12:00 Uhr |
Der Lärmaktionsplanentwurf ist außerdem auf der Internetseite der Lutherstadt Wittenberg unter
www.wittenberg.de > Rathaus > Stadtentwicklung > Lärmaktionsplan I Aktionsplan Luftreinhaltung > Lärmaktionsplan Straßenverkehr
einzusehen.
Sie haben im Rahmen der 2. Öffentlichkeitsbeteiligung bis zum 22.03.2023 die Möglichkeit, schriftlich Stellung zum Entwurf des Lärmaktionsplanes zu nehmen sowie Hinweise und Anregungen zur Lärmaktionsplanung zu geben. Senden Sie Ihre Hinweise und Anregungen entweder an
Lutherstadt Wittenberg
Fachbereich Stadtentwicklung
Lutherstraße 56
06886 Lutherstadt Wittenberg
oder per E-Mail an Stadtentwicklung@Wittenberg.de.
Darüber hinaus finden im Rahmen der 2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung 3 Bürgersprechstunden im Stadtlabor (Markt 3) statt, zu dem alle interessierten und betroffenen Bürger den Entwurf des Lärmaktionsplanes einsehen können. Zudem steht die zuständige Sachbearbeiterin für Fragen zur Verfügung und nimmt Einwendungen, Hinweise und Anregungen entgegen. Die Termine für die Bürgersprechstunden sind:
| 1. | Bürgersprechstunde: Dienstag, 13.02.2024, 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
| 2. | Bürgersprechstunde: Donnerstag, 22.02.2024, 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
| 3. | Bürgersprechstunde: Freitag, 01.03.2024, 10.00 Uhr bis 14.00 Uhr |
Sofern sich aus der 2. Öffentlichkeitsbeteiligung erforderliche Änderungen ergeben, wird der Entwurf überarbeitet. Nach Ende des 2. Öffentlichkeitsverfahrens wird der Stadtrat abschließend einen Beschluss fassen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Lärmaktionsplan unberücksichtigt bleiben.