Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg hat in seiner Sitzung am 20.12.2023 den Entwurf sowie die Begründung des o. g. Bebauungsplanes beschlossen. Die Entwurfsunterlagen sind zur Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Das etwa 11.784 m² große Plangebiet liegt in Griebo. Die Plangebietsabgrenzung ist dem beigefügten Lageplan zu entnehmen.
Folgende Planziele sollen im o. g. Bebauungsplan Berücksichtigung finden:
Errichtung eines 2-geschossigen Gebäudes mit Büros, Werkstatt und Geschäft/Lager sowie Schaffung von Stellplätzen.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB werden der Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sowie diese Bekanntmachung über die Homepage der Lutherstadt Wittenberg in der Zeit vom 08.02.2024 für die Dauer eines Monats veröffentlicht und können unter folgendem Link www.wittenberg.de/stadtplanung eingesehen werden. Die Unterlagen werden auch über das zentrale Internetportal des Landes zugänglich gemacht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen der Bebauungsplanentwurf, der Vorhaben- und Erschließungsplan einschließlich der Begründung in dieser Zeit im Neuen Rathaus, Bürgerbüro, Lutherstraße 56 während der Dienstzeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus:
| Montag | von | 8.00 Uhr | bis | 12.00 Uhr |
| Dienstag | von | 8.00 Uhr | bis | 18.00 Uhr |
| Mittwoch | von | 8.00 Uhr | bis | 12.00 Uhr |
| Donnerstag | von | 8.00 Uhr | bis | 18.00 Uhr |
| Freitag | von | 8.00 Uhr | bis | 12.00 Uhr |
| Samstag (1. und 3. im Monat) | von | 9.00 Uhr | bis | 12.00 Uhr |
Während der Veröffentlichungsfrist können von Jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch per E-Mail an stadtplanung@wittenberg.de übermittelt werden. Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei Beschlussfassung über den Bauleitplan gemäß § 3 Abs. 2 BauGB unberücksichtigt bleiben.
Neben dem Entwurf des Bebauungsplans, Begründung und des Umweltberichtes können folgend aufgelistete bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen und Informationen eingesehen werden.
Schutzgut Mensch
Lärm: Lärmimmissionen in der Bauphase
Staub: baubedingte Staubemission
Lärm: Lärmimmissionen in der Betriebsphase und entlang der Gleistrassen
Verkehr: geringe Verkehrszunahme, Lärm- und Luftschadstoffbelastungen durch Verkehr
Licht: Lichtquellen
Angaben zum Brandschutz, Schienenverkehr, ruhender Verkehr
Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung von Auswirkungen
Schutzgut Pflanzen, Tiere, biologische Vielfalt
Artenschutzbelange
Erfassung und Bewertung der Betroffenheit von Fauna und Avifauna (insbesondere: Vögeln, Reptilien (Blindschleiche) und Fledermäuse, Quartierspotenziale, Nahrungsgäste, Lebensraumverluste, Inanspruchnahme von Wald, Alternativenprüfung
Licht: Beleuchtung, Lichtquellen
Erfassung bzgl. Biotope, potentielle Beeinträchtigung vorhandener Vegetation, Biotoptypen, Entnahme Baumbestand
Fassadenbegrünung
keine ausgewiesenen Biotopverbund-Systeme betroffen
Interne und externe Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und Kompensation der Eingriffe in die Schutzgüter
Externe Ausgleichfläche für die Inanspruchnahme von Wald
Erhaltungsziele und Schutzzweck Natura 2000-Gebiet: Keine FFH-Gebiete oder Europäischen Vogelschutzgebiete im Plangebiet vorhanden, Hinweis auf nächstgelegene FFH- und SPA-Gebiete
Eingriffs-Ausgleichs-Konzept
Schutzgut Boden, Fläche
Bewertung der Bodenfunktionen
Altlastenuntersuchung
Schutzgut Wasser
Grundwasser: Bestand und Betroffenheit durch Planumsetzung, Grundwasserstand Grundwasserneubildung
Oberflächengewässer Grieboer Graben
Niederschlagswasser: Versickerung, Ableitung oberflächennah und bei Bedarf über Rigolen
keine Überschwemmungsgebiete betroffen, keine Lage in einer Trinkwasserschutzzone. Abwasser
Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung der Betroffenheit für das Schutzgut.
Schutzgut Luft, Klima
Klimazone, Temperatur, Niederschläge, Klimawandel, keine Klima- und Immissionsschutzwälder betroffen, Beeinträchtigung des Mikroklimas durch Versiegelung und Baum- sowie Vegetationsverluste
Lufthygiene, Kaltluftentstehungsgebiet, Frischluftentstehung, bioklimatische Vorbelastung durch Verkehr, bauzeitlich begrenzte, erhöhte Belastungen
Maßnahmen zu Vermeidung, Minderung und Kompensation der Auswirkungen, Fassadenbegrünung
Schutzgut Landschaft
Auswirkungen auf das Landschaftsbild
waldgeprägter Raum, Verlust von Wald
Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung
Schutzgut Kulturgüter, sonstige
Keine Boden-, Bau- und/oder Kunstdenkmal im Plangebiet vorhanden, örtliche Bauvorschriften
Löschwasserversorgung
Ziele der Raumordnung stehen nicht entgegen
Wechselwirkungen durch die Inanspruchnahme von Fläche und durch Neuversiegelung für die Schutzgüter
erhebliche Beeinträchtigung sind auszuschließen
B Folgende umweltbezogene Gutachten und Informationen sind verfügbar und liegen aus:
Gutachten: Schallimmissionsprognose
Gutachten: Baugrund- und Gründungverhältnisse
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
zusätzliche Anhänge zum Umweltbericht: Gegenüberstellung Biotopwert Bestand, Bestandsplan, Konfliktplan, Maßnahmenplan, Faunistische Kartierung, Prüfprotokoll
Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden mit vorläufigen Abwägungsvorschlägen zur Berücksichtigung
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Datenschutzgesetz Sachsen-Anhalt - DSG LSA. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Lutherstadt Wittenberg, den 26.01.2024