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Die neue Brücke – Das Amtsblatt der Lutherstadt Wittenberg
Ausgabe 3/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Vorhabenbezogener B-Plan GR2 Elbe Caravan - Straße der Freundschaft

Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg hat in seiner Sitzung am 20.12.2023 den Entwurf sowie die Begründung des o. g. Bebauungsplanes beschlossen. Die Entwurfsunterlagen sind zur Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Das etwa 11.784 m² große Plangebiet liegt in Griebo. Die Plangebietsabgrenzung ist dem beigefügten Lageplan zu entnehmen.

Folgende Planziele sollen im o. g. Bebauungsplan Berücksichtigung finden:

Errichtung eines 2-geschossigen Gebäudes mit Büros, Werkstatt und Geschäft/Lager sowie Schaffung von Stellplätzen.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB werden der Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sowie diese Bekanntmachung über die Homepage der Lutherstadt Wittenberg in der Zeit vom 08.02.2024 für die Dauer eines Monats veröffentlicht und können unter folgendem Link www.wittenberg.de/stadtplanung eingesehen werden. Die Unterlagen werden auch über das zentrale Internetportal des Landes zugänglich gemacht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen der Bebauungsplanentwurf, der Vorhaben- und Erschließungsplan einschließlich der Begründung in dieser Zeit im Neuen Rathaus, Bürgerbüro, Lutherstraße 56 während der Dienstzeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus:

Montag

von

8.00 Uhr

bis

12.00 Uhr

Dienstag

von

8.00 Uhr

bis

18.00 Uhr

Mittwoch

von

8.00 Uhr

bis

12.00 Uhr

Donnerstag

von

8.00 Uhr

bis

18.00 Uhr

Freitag

von

8.00 Uhr

bis

12.00 Uhr

Samstag (1. und 3. im Monat)

von

9.00 Uhr

bis

12.00 Uhr

Während der Veröffentlichungsfrist können von Jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch per E-Mail an stadtplanung@wittenberg.de übermittelt werden. Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei Beschlussfassung über den Bauleitplan gemäß § 3 Abs. 2 BauGB unberücksichtigt bleiben.

Neben dem Entwurf des Bebauungsplans, Begründung und des Umweltberichtes können folgend aufgelistete bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen und Informationen eingesehen werden.

Schutzgut Mensch

Lärm: Lärmimmissionen in der Bauphase

Staub: baubedingte Staubemission

Lärm: Lärmimmissionen in der Betriebsphase und entlang der Gleistrassen

Verkehr: geringe Verkehrszunahme, Lärm- und Luftschadstoffbelastungen durch Verkehr

Licht: Lichtquellen

Angaben zum Brandschutz, Schienenverkehr, ruhender Verkehr

Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung von Auswirkungen

Schutzgut Pflanzen, Tiere, biologische Vielfalt

Artenschutzbelange

Erfassung und Bewertung der Betroffenheit von Fauna und Avifauna (insbesondere: Vögeln, Reptilien (Blindschleiche) und Fledermäuse, Quartierspotenziale, Nahrungsgäste, Lebensraumverluste, Inanspruchnahme von Wald, Alternativenprüfung

Licht: Beleuchtung, Lichtquellen

Erfassung bzgl. Biotope, potentielle Beeinträchtigung vorhandener Vegetation, Biotoptypen, Entnahme Baumbestand

Fassadenbegrünung

keine ausgewiesenen Biotopverbund-Systeme betroffen

Interne und externe Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und Kompensation der Eingriffe in die Schutzgüter

Externe Ausgleichfläche für die Inanspruchnahme von Wald

Erhaltungsziele und Schutzzweck Natura 2000-Gebiet: Keine FFH-Gebiete oder Europäischen Vogelschutzgebiete im Plangebiet vorhanden, Hinweis auf nächstgelegene FFH- und SPA-Gebiete

Eingriffs-Ausgleichs-Konzept

Schutzgut Boden, Fläche

Bewertung der Bodenfunktionen

Altlastenuntersuchung

Schutzgut Wasser

Grundwasser: Bestand und Betroffenheit durch Planumsetzung, Grundwasserstand Grundwasserneubildung

Oberflächengewässer Grieboer Graben

Niederschlagswasser: Versickerung, Ableitung oberflächennah und bei Bedarf über Rigolen

keine Überschwemmungsgebiete betroffen, keine Lage in einer Trinkwasserschutzzone. Abwasser

Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung der Betroffenheit für das Schutzgut.

Schutzgut Luft, Klima

Klimazone, Temperatur, Niederschläge, Klimawandel, keine Klima- und Immissionsschutzwälder betroffen, Beeinträchtigung des Mikroklimas durch Versiegelung und Baum- sowie Vegetationsverluste

Lufthygiene, Kaltluftentstehungsgebiet, Frischluftentstehung, bioklimatische Vorbelastung durch Verkehr, bauzeitlich begrenzte, erhöhte Belastungen

Maßnahmen zu Vermeidung, Minderung und Kompensation der Auswirkungen, Fassadenbegrünung

Schutzgut Landschaft

Auswirkungen auf das Landschaftsbild

waldgeprägter Raum, Verlust von Wald

Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung

Schutzgut Kulturgüter, sonstige

Keine Boden-, Bau- und/oder Kunstdenkmal im Plangebiet vorhanden, örtliche Bauvorschriften

Löschwasserversorgung

Ziele der Raumordnung stehen nicht entgegen

Wechselwirkungen durch die Inanspruchnahme von Fläche und durch Neuversiegelung für die Schutzgüter

erhebliche Beeinträchtigung sind auszuschließen

B Folgende umweltbezogene Gutachten und Informationen sind verfügbar und liegen aus:

Gutachten: Schallimmissionsprognose

Gutachten: Baugrund- und Gründungverhältnisse

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag

zusätzliche Anhänge zum Umweltbericht: Gegenüberstellung Biotopwert Bestand, Bestandsplan, Konfliktplan, Maßnahmenplan, Faunistische Kartierung, Prüfprotokoll

Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden mit vorläufigen Abwägungsvorschlägen zur Berücksichtigung

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Datenschutzgesetz Sachsen-Anhalt - DSG LSA. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Lutherstadt Wittenberg, den 26.01.2024

Der Oberbürgermeister