Der Fachbereich Stadtentwicklung der Lutherstadt Wittenberg beteiligt frühzeitig die Öffentlichkeit über die Planungsabsichten sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung des o.g. Bauleitplanes. Der Bebauungsplan I 3 Wohnquartier Kupferstraße ist mit Beschluss-Nr. I/138-12-20 vom 23.09.2020 aufgestellt worden.
Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a Abs. 1 BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Der räumliche Geltungsbereich des o. g. Bauleitplanes ist in dem zu dieser Bekanntmachung gehörenden Kartenausschnitt kenntlich gemacht.
Ziel und Zweck dieser Planung:
Aussagen aus dem Flächennutzungsplan für den Geltungsbereich: Mischbaufläche
Die Anpassung des Flächennutzungsplanes durch Berichtigung ist möglich.
Aussagen aus dem Stadtentwicklungskonzept für den Geltungsbereich:
Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung in der Zeit vom 06.02.2025 bis 28.02.2025 im Neuen Rathaus, Bürgerbüro, Lutherstraße 56 während der Dienstzeiten informieren:
| Montag | von | 8.00 Uhr | bis | 12.00 Uhr |
| Dienstag | von | 8.00 Uhr | bis | 18.00 Uhr |
| Mittwoch | von | 8.00 Uhr | bis | 12.00 Uhr |
| Donnerstag | von | 8.00 Uhr | bis | 18.00 Uhr |
| Freitag | von | 8.00 Uhr | bis | 12.00 Uhr |
| Samstag (1. und 3. im Monat) | von | 9.00 Uhr | bis | 12.00 Uhr |
Zusätzlich können Sie die Unterlagen auch auf der Homepage der Lutherstadt Wittenberg www.wittenberg.de/rathaus/aktuell/aktuelle-oeffentlichkeitsbeteiligung/ einsehen.
Lutherstadt Wittenberg, den 20.01.2025