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Die neue Brücke – Das Amtsblatt der Lutherstadt Wittenberg
Ausgabe 4/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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 Öffentliche Bekanntmachungen der Jagdgenossenschaft des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes Grabo

Einladung zur Jagdgenossenschaftsversammlung

Hiermit lade ich alle Jagdgenossinnen und Jagdgenossen der Jagdgenossenschaft des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes Grabo

am Freitag, den 22. März 2023 um 18.30 Uhr in die „Bauernstube“ in Grabo

zur Jahres-Vollversammlung der Jagdgenossenschaft Grabo für das Jagdjahr 2023/2024 ein.

Tagesordnung

  1. Begrüßung
  2. Feststellung der Beschlussfähigkeit
  3. Bericht des Vorsitzenden zum Jahresabschluss des Jagdjahres 2022/2023
  4. Anfragen und Hinweise der Jagdgenossen und Gäste
  5. Diskussion und Beschluss zur Rechnungs- und Kassenprüfung der Jahresrechnung für das Jagdjahr 2022/2023
  6. Beschluss zur Entlastung des Vorstandes
  7. Beschluss zur Auszahlung der Jagdpachtreinerträge für 2023/2024
  8. Wahl der Kassen- und Rechnungsprüfer 2023-2024
  9. Wahl des Vorstandes der Jagdgenossenschaft
  10. Festlegungen zur Unterschriftenregelung zum Bankkonto der Jagdgenossenschaft
  11. Änderung des Jagdpachtvertrages - Laufzeitanpassung
  12. Sonstiges
gez. durch
Ralf Meißner
Vorsitzender der Jagdgenossenschaft Grabo

Ausschüttung des Jagdpacht-Reinertrages für das Jagdjahr 2023/2024

Sehr geehrte Jagdgenossinnen und Jagdgenossen des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes Grabo,

zur Ausschüttung des Jagdpacht-Reinertrages für das Jagdjahr 2023/2024 fordere ich alle Jagdgenossinnen und Jagdgenossen auf, sofern keine entsprechenden Eigentumsnachweise bzw. aktuellen Bankverbindungen vorliegen, diese bis spätestens zum 16.03.2024 dem Jagdvorstand des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes Grabo, schriftlich vorzulegen. Gleiche Frist gilt auch für die Jagdgenossen, bei denen sich in den Eigentumsverhältnissen seit dem 01. April 2023 Änderungen ergeben haben und für die, die diese Änderungen noch nicht angezeigt haben. Die Mitteilung hat schriftlich unter Beilage einer Kopie der aktuellen Eigentumsnachweise sowie der Bankverbindungen (IBAN) an die Jagdgenossenschaft Grabo, z.H. Herrn Meißner, Grabo 16 a, 06889 Wittenberg zu erfolgen.

Die Auszahlung erfolgt nur durch Überweisung.

Weiterhin wird darauf verwiesen, dass durch die Jagdgenossenschaft Grabo keine Haftung für nicht angezeigte Eigentumswechsel und Bankverbindungen übernommen werden kann oder die fehlerhaft bzw. veraltet sind. Sofern keine IBAN Bankverbindungen oder Eigentumsnachweise vorliegen, erfolgt keine Auszahlung.

gez. durch
Ralf Meißner
Vorsitzender der Jagdgenossenschaft Grabo