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Die neue Brücke – Das Amtsblatt der Lutherstadt Wittenberg
Ausgabe 4/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Auslegung des ersten Entwurfs zur Neuaufstellung des Landesentwicklungsplans Sachsen-Anhalt

Die Landesregierung Sachsen-Anhalt hat mit Beschluss vom 8. März 2022 die Einleitung des Verfahrens zur Neuaufstellung des Landesentwicklungsplans Sachsen-Anhalt beschlossen. Die allgemeine Planungsabsicht zur Neuaufstellung des Landesentwicklungsplans Sachsen-Anhalt erfolgte mit Bekanntmachung vom 9. März 2022 (MBl. LSA S. 116).

Am 22. Dezember 2023 hat die Landesregierung den ersten Entwurf zur Neuaufstellung des Landesentwicklungsplans Sachsen-Anhalt beschlossen und zur Beteiligung der Öffentlichkeit, der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen und Personen des Privatrechts gemäß § 9 Abs. 2 des Raumordnungsgesetzes vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. März 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 88), in Verbindung mit § 7 Abs. 5 Satz 1 und 2 des Landesentwicklungsgesetzes Sachsen-Anhalt vom 23. April 2015 (GVBl. LSA S. 170), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Oktober 2017 (GVBl. LSA S. 203), freigegeben.

Der erste Entwurf zur Neuaufstellung des Landesentwicklungsplans Sachsen-Anhalt umfasst folgende Planunterlagen:

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den Textteil und die Begründung,

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die Hauptkarte,

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die Festlegungskarte Raumstruktur,

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die Festlegungskarte Mittelbereiche,

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die Festlegungskarte Untertägige Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung,

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die Erläuterungskarte Schwerpunktraum für die Landwirtschaft und

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den Umweltbericht.

Der Öffentlichkeit und den in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen werden hiermit gemäß § 9 Abs. 2 des Raumordnungsgesetzes in Verbindung mit § 7 Abs. 5 Satz 1 und 2 des Landesentwicklungsgesetzes Sachsen-Anhalt Gelegenheit gegeben, zum ersten Entwurf zur Neuaufstellung des Landesentwicklungsplans Sachsen-Anhalt, zu seiner Begründung und zum Umweltbericht Stellung zu nehmen.

Die genannten Planunterlagen stehen in der Zeit vom 29. Januar 2024 bis einschließlich 12. April 2024 unter der Adresse www.landesentwicklungsplan-st.de zur Einsichtnahme und zum Herunterladen zur Verfügung.

Die genannten Planunterlagen liegen im angegebenen Zeitraum zudem wie folgt im Landkreis Wittenberg aus:

Landkreis Wittenberg

Fachdienst Raumordnung/Regionalentwicklung

Fabrikstraße 1 (Außenstelle)

06886 Lutherstadt Wittenberg

Montag:

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Dienstag:

8:30 bis 12:00 und 13:00 bis 15:00 Uhr

Mittwoch:

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Donnerstag:

8:30 bis 12:00 und 13:00 bis 16:00 Uhr

Freitag:

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Es wird um telefonische oder um Voranmeldung per E-Mail gebeten:

Telefon: 03491 806 2704 oder 03491 806 2703

E-Mail: raumordnung@landkreis-wittenberg.de

In begründeten Fällen können die Planunterlagen als Papierexemplar beim Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt angefordert werden.

Die Stellungnahme im Rahmen der Beteiligung zum ersten Entwurf zur Neuaufstellung des Landesentwicklungsplans übermitteln Sie bitte bis zum 12. April 2024 vorzugsweise über das Beteiligungsportal unter der Adresse www.landesentwicklungsplan-st.de.

Darüber hinaus kann die Stellungnahme mit dem Stichwort „1. Entwurf LEP“ unter anderem auch per E-Mail ausschließlich an landesentwicklung-mid@sachsen-anhalt.de,

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postalisch an das Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt, Referat 26, Turmschanzenstraße 30, 39114 Magdeburg oder

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zur Niederschrift im Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt, 39114 Magdeburg, Turmschanzenstraße 30, 1. OG, Neubau, Raum 106

abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bleiben gemäß § 9 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 des Raumordnungsgesetzes und § 21 Abs. 4 Satz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 540), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. März 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 88), unberücksichtigt.

Informationen zum Datenschutz sind unter der Adresse https://mid.sachsen-anhalt.de/datenschutz zu finden.