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Die neue Brücke – Das Amtsblatt der Lutherstadt Wittenberg
Ausgabe 4/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB

Flächennutzungsplan – 1. Änderung

Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg hat in seiner Sitzung am 18.12.2024 die Aufstellung des o. g. Bauleitplanes beschlossen (Beschluss-Nr. I/72-4-24). Die Grenzen des vom Aufstellungsbeschluss betroffenen Planbereiches sind im beigefügten Kartenausschnitt kenntlich gemacht. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Ziel und Zweck dieser Planung:

Mit Änderung des Flächennutzungsplanes der Lutherstadt Wittenberg sollen die planungs-rechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage im Bereich der Deponie Griebo über die Darstellung einer Sonderbaufläche mit Zweckbestimmung „Erneuerbare Energien“ im Flächennutzungsplan geschaffen werden. Der Flächennutzungsplan Lutherstadt Wittenberg stellt derzeit das Plangebiet überwiegend als sonstige Grünfläche dar und muss in Vorbereitung der verbindlichen Bauleitplanung (Bebauungsplan) geändert werden. Die Änderung wird gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes GR 3 „Solarpark - Deponie Griebo“ der Lutherstadt Wittenberg durchgeführt.

Der Fachbereich Stadtentwicklung der Lutherstadt Wittenberg unterrichtet die Öffentlichkeit über die Planungsabsichten sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung des o.g. Bauleitplanes im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB.

Die Planunterlagen liegen in der Zeit vom 20.02.2025 bis 24.03.2025 im Neuen Rathaus, Bürgerbüro, Lutherstraße 56 während der Dienstzeiten öffentlich aus

Montag

von

8.00 Uhr

bis

12.00 Uhr

Dienstag

von

8.00 Uhr

bis

18.00 Uhr

Mittwoch

von

8.00 Uhr

bis

12.00 Uhr

Donnerstag

von

8.00 Uhr

bis

18.00 Uhr

Freitag

von

8.00 Uhr

bis

12.00 Uhr

Samstag (1. und 3. im Monat)

von

9.00 Uhr

bis

12.00 Uhr

Während dieser Auslegungsfrist ist Jedermann zu den genannten Dienstzeiten Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Die Unterlagen können Sie auf der Homepage der Lutherstadt Wittenberg www.wittenberg.de unter Rathaus / Aktuelles / Aktuelle Öffentlichkeitsbeteiligung einsehen.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Datenschutzgesetz Sachsen-Anhalt - DSG LSA. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Lutherstadt Wittenberg, den 04.02.2025

Der Oberbürgermeister