Auf der Grundlage des § 6 Straßengesetz für das Land Sachsen-Anhalt (StrG LSA) vom 06.07.1993 (GVBl. LSA S. 334) in der z.Z. gültigen Fassung wird ein Teil der „Pülziger Straße“ als Gemeindestraße nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 StrG LSA gewidmet.
Lagebezeichnung:
Der zu widmende Teil der „Pülziger Straße“ liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes 2 „Pülziger Straße“ und verläuft in nord-westlicher Richtung ab der Straßeneinmündung Pülziger Straße zwischen Hausnummer 6 und 6 b auf dem Flurstück 278 der Flur 1 in der Gemarkung Nudersdorf und endet nach ca. 67 m.
Widmungsbeschränkungen: keine
Träger der Straßenbaulast: Lutherstadt Wittenberg
Die Lage ergibt sich aus dem abgebildeten Übersichtsplan.
Diese Verfügung gilt einen Tag nach ihrer Veröffentlichung als bekannt gegeben. Das Straßenbestandsverzeichnis der Lutherstadt Wittenberg wird entsprechend geändert.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats, gerechnet vom Tage nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Lutherstadt Wittenberg, Lutherstraße 56, 06886 Lutherstadt Wittenberg einzulegen.