| 1. | Osterfeuer dürfen am Samstag, den 30.03.2024 von 16:00 Uhr bis 24:00 Uhr abgebrannt werden. Als Osterfeuer in diesem Sinne gelten offene Feuer, die der Brauchtumspflege dienen und im Rahmen einer im Gemeinschaftsleben verankerten Veranstaltung (sog. „öffentliche Veranstaltung“) stattfinden. | ||
| 2. | Die Osterfeuer sind bis Freitag, den 22.03.2024, dem Sachgebiet Ordnung und Gewerbe schriftlich anzuzeigen. In der Anzeige sind: | ||
| • | der Veranstalter, | |
| • | der verantwortliche Ansprechpartner mit Kontaktdaten, | |
| • | der Ort bzw. die genaue Lage des Feuers (ggf. mit Lageskizze) und | |
| • | die Fläche und Höhe des Feuers | |
| anzugeben. | ||
| 3. | Die Allgemeinverfügung gilt mit folgenden Nebenbestimmungen: | ||
| • | Zum Abbrennen darf nur trockenes, unbehandeltes Holz verwendet werden. | |
| • | Das Feuer darf nicht abgebrannt werden bei: | |
|
| - | Waldbrandwarnstufen 4 oder 5 |
|
| - | Nebel (Sichtweite unter 300 Meter) |
|
| - | starkem Wind (Windstärke 6, ab einer Windgeschwindigkeit von 39 km/h) |
| Die Allgemeinverfügung gilt in diesem Fall nicht. | ||
| • | Abbrennmaterial darf max. 2 Wochen vor dem Abbrenntermin gesammelt werden. Der Veranstalter und der Grundstückseigentümer haben das unbefugte Ablagern zu verhindern und unbefugt angelagerte Abfälle unverzüglich ordnungsgemäß zu entsorgen. | |
| • | Das Brennmaterial für das Feuer darf erst am Abbrenntag aufgeschichtet werden. Zuvor abgelagertes Brennmaterial ist am Abbrenntag umzuschichten. | |
| • | Als Mindestsicherheitsabstand sind | |
|
| - | von Gebäuden 20 Meter und |
|
| - | vom Wald 30 Meter (ab Waldbrandwarnstufe 2) einzuhalten, ggf. ist der Sicherheitsabstand zu erhöhen. |
| Zu Baum-, Strauch- und Heckenbeständen ist ein ausreichender Sicherheitsabstand einzuhalten. | ||
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Lutherstadt Wittenberg, Lutherstraße 56, 06886 Lutherstadt Wittenberg erhoben werden.
Lutherstadt Wittenberg, den 22. Februar 2024
Hinweise:
| 1. | Die Begründung der Allgemeinverfügung kann im Bürgerbüro der Lutherstadt Wittenberg, Lutherstraße 56, 06886 Lutherstadt Wittenberg während der Öffnungszeiten |
| Montag: — 08:00 - 12:00 Uhr |
| Dienstag: — 08:00 - 18:00 Uhr |
| Mittwoch: — 08:00 - 12:00 Uhr |
| Donnerstag: — 08:00 - 18:00 Uhr |
| Freitag: — 08:00 - 12:00 Uhr und |
| jeden 1. und 3. Samstag im Monat in der Zeit von — 09:00 - 12:00 Uhr |
| eingesehen werden. |
| 2. | Bitte nutzen Sie für Brauchtumsfeuer im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung das Formular „Anzeige Osterfeuer“, abrufbar unter: www.wittenberg.de/formular beim Punkt „Sicherheit und Ordnung“. |
| 3. | Offene Feuer, die auf Privatgrundstücken und nicht im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung stattfinden, sind nicht von dieser Allgemeinverfügung erfasst. Für diese Feuer ist ein gesonderter Antrag zu stellen. Bitte nutzen Sie das Formular „Antrag auf Ausnahmegenehmigung zum Abbrennen eines offenen Feuers“, abrufbar unter: www.wittenberg.de/formular beim Punkt „Sicherheit und Ordnung“. |