Gemäß § 67 Wassergesetz des Landes Sachsen-Anhalt werden vom 25.03.2025 bis 29.04.2025 die Gewässer II. Ordnung im Einzugsgebiet der Nuthe und der Rossel geschaut.
Zu diesem Zweck haben Grundstückseigentümer oder Nutzer von Anliegergrundstücken an Gewässer II. Ordnung, nach § 26 Abs. 1 und § 33 Abs. 1 Wasserverbandsgesetz, sowie § 41 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz, den Schaubeauftragten des Verbandes Zutritt zu den Gewässern zu gewähren.
Jeder Bürger hat die Möglichkeit, auf eigene Gefahr und Kosten, an der Gewässerschau teilzunehmen. Mit Fragen und Hinweisen zum betreffenden Schaubereich wenden Sie sich bitte an den:
Unterhaltungsverband Nuthe/Rossel
Wiesenweg 4
39264 Zerbst/Anhalt OT Lindau
E-Mail: verwaltung@uhv-nuthe-rossel.de
Tel.: 039246/553
| Datum | Schau-bezirke | Schaubereiche | Uhrzeit | Treffpunkt |
| 27.03.2025 | Rossel 3 | Grieboer Bach Wörpener Bach Coswiger Luch Apollensdorfer Bach | 9:00 Uhr | Dorfteich Apollensdorf (Alte Dorfstraße) |