Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt Regionalbereich Ost, Gropiusallee 1, 06846 Dessau-Roßlau
Die Straßenbauverwaltung plant zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse und zur Erhöhung der Verkehrssicherheit das o. a. Bauvorhaben. Um die Planung ordnungsgemäß vorbereiten zu können, ist es notwendig, auf dem in der Karte dargestellten Bereich in den Gemarkungen Euper, Thießen, Wittenberg in der Zeit vom 10.05.2025 bis 10.05.2026 folgende Vorarbeiten durchzuführen: Kartierarbeiten für die Erstellung der Umweltfachlichen Unterlagen
Konkrete Angaben zu den betroffenen Grundstücken können in der Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt, Gropiusallee 1, 06846 Dessau-Roßlau abgefragt werden.
Ansprechpartner: Frau Rommel, Tel. 0340-6509 2200, bianka.rommel@Isbb.sachsen-anhalt.de
Ausgeschlossen von den o. g. Arbeiten sind nicht öffentliche Flächen in den Ortsinnenbereichen. Da die genannten Arbeiten im öffentlichen Interesse liegen und für die spätere Durchführung der geplanten Baumaßnahme unabdingbar sind, sind Sie aufgrund § 16a Abs. 1 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) als Grundstückseigentümer/Nutzungsberechtigter verpflichtet, die Durchführung dieser Arbeiten zu dulden. Die Arbeiten können auch durch Beauftragte der Straßenbauverwaltung durchgeführt werden. Etwaige unmittelbare Vermögensnachteile, die Ihnen durch diese Arbeiten entstehen sollten, werden angemessen in Geld entschädigt.
Sollte eine Einigung über eine Entschädigung in Geld nicht erreicht werden können, setzt die nach Landesrecht zuständige Behörde auf Ihren Antrag oder auf Antrag der zuständigen Straßenbaubehörde die Entschädigung fest. (Ggf. sofortige Vollziehbarkeit anordnen.)
Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Halle, Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) erhoben werden.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag