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Die neue Brücke – Das Amtsblatt der Lutherstadt Wittenberg
Ausgabe 5/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Ausschreibung Nr. 19 zum Verkauf eines Baugrundstückes

Lage:

Eisenbahnstraße/ Thomas-Mann-Straße

derzeitige Nutzung:

Garten

künftige Nutzung:

Bauland

Katasterangaben:

Gemarkung Wittenberg, Flur 6,

Flurstück 360, Größe: 682 m²

Mindestgebot:

49 EUR/m² zuzüglich Erschließung und Grunderwerbsnebenkosten

Ein Verkauf des Grundstückes erfolgt wie es steht und liegt incl. aller Aufbauten.

Die Medien für Trinkwasser, Abwasser, Strom und Gas liegen an. Bei Bedarf kann ein Gasanschluss bei der Stadtwerke Wittenberg GmbH beantragt werden. Das Flurstück ist bis zur Grundstücksgrenze schmutzwassertechnisch erschlossen. Im Rahmen einer Bebauung muss auf Kosten des Bauherrn noch ein Hausanschlussschacht gesetzt werden. Die Anschlüsse für Strom und Wasser liegen bereits auf dem Grundstück, wobei beim Wasseranschluss sich eine Umverlegung bzw. ein Neuanschluss erforderlich macht. Die notwendigen Erschließungskosten gehen zu Lasten des Bauherrn und können bei der Stadtwerke Lutherstadt Wittenberg GmbH erfragt werden.

Eine Zufahrt sollte von der Thomas-Mann-Straße aus errichtet werden. Hierzu ist eine gesonderte Antragstellung beim Fachbereich BD-2 – Tiefbau, SB Straßenreinigung und technische Sondernutzung der Lutherstadt Wittenberg erforderlich.

Die Lutherstadt Wittenberg weist auf die Beachtung der Baumschutzsatzung hin. Hier ist der Erhalt und Schutz der vorhandenen nach Baumschutzsatzung geschützten Bäume bei der Planung und Umsetzung von baulichen Anlagen zu berücksichtigen. Fällungsanträge von gesunden Bäumen können nur genehmigt werden, wenn keine zumutbaren baulichen Alternativen bestehen.

Hinweis: Das Denkmalschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt ist zu beachten. In der weiteren Umgebung befinden sich archäologische Fundstellen aus vorgeschichtlicher Zeit.

Auflagen:

Es wird eine Bauverpflichtung eingetragen, d. h. innerhalb von 2 Jahren, ab dem Tag der Eigentumsumschreibung gerechnet, muss mit dem Bau eines Eigenheimes begonnen werden. Dies wird grundbuchlich gesichert durch die Eintragung einer Rückauflassungsvormerkung. Ebenfalls erfolgt die Eintragung einer Mehrerlösklausel, welche mit Erfüllung der Bauverpflichtung gelöscht werden kann.

Bei dieser Anzeige handelt es sich um die Aufforderung zur Abgabe von Angeboten in Form eines Bieterverfahrens. Die Bewertung der eingereichten Bewerbungen erfolgt über die prozentuale Wichtung. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Verkauf. Bei Absage eines bereits ausgewählten Bewerbers rückt der Bewerber mit der nächsthöheren Bewertung nach. Die Lutherstadt Wittenberg ist nicht verpflichtet, an einen bestimmten Bieter zu verkaufen.

Ein Verkauf ist grundsätzlich erst nach erfolgtem Beschluss (Finanzausschuss bzw. Stadtrat) möglich.

Folgende Bewertungskriterien wurden festgelegt:

  • Familie mit Kind/Kindern unter 10 Jahren 20 % (Nachweis erforderlich)
  • Kaufpreis 80 %
  • Der Verkauf erfolgt grundsätzlich nur an Privatpersonen zur Eigennutzung, d. h., dass der jeweilige Erwerber das Grundstück in der vorgegebenen Zeit bebauen und auch anschließend selbst nutzen muss.

Bei Punktegleichheit entscheidet das Los.

Bei Interesse können die Schlüssel zum Objekt (Gartenlaube) bei Herrn Schild, SB Grundstücksverwaltung, Lutherstadt Wittenberg, Lutherstraße 56, erfragt werden (Tel. 03491/421-91515).

Das Erwerbsangebot mit allen Kontaktdaten (Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) ist einzureichen bis zum 02.04.2025, 11:00 Uhr, mit deutlicher Kennzeichnung „Gebot für öffentliche Ausschreibung - Grundstück Gem. Wittenberg, Eisenbahnstraße/Thomas-Mann-Straße, Flurstück 360, Flur 6, bitte bis zum Stichtag nicht öffnen“ bei der

Lutherstadt Wittenberg

OB-2/20 Justiziariat/SB Ausschreibungen

Frau Liebich (Zimmer 4.23)

Lutherstraße 56

06886 Lutherstadt Wittenberg

im verschlossenen Umschlag. Bei Rückfragen zur Abgabe des Angebotes wenden Sie sich bitte an Frau Gallin unter 03491 421-91526.

Durch die Übersendung Ihres Angebotes verarbeitet die Lutherstadt Wittenberg Ihre übermittelten personenbezogenen Daten zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen (Angebotsvergleich, Vertragsverhandlungen u. a.) auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 b der Datenschutzgrundverordnung.

Die v. g. öffentliche Ausschreibung Nr. 19 zum Verkauf eines Baugrundstückes kann ebenfalls auf der Homepage der Lutherstadt Wittenberg unter www.wittenberg.de bzw. www.immobilienscout24.de bis zum 02.04.2025 eingesehen werden.