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Die neue Brücke – Das Amtsblatt der Lutherstadt Wittenberg
Ausgabe 6/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Standsicherheit der Grabmale auf kommunalen Friedhöfen wird geprüft

Die jährlich wiederkehrende Sicherheitskontrolle der Grabmale findet voraussichtlich vom 19.04. bis 21.04.2023 auf allen kommunalen Friedhöfen in Wittenberg und den Ortsteilen statt.

Grabbesitzer*innen bzw. Nutzungsberechtigte werden gebeten, ihre Grabmale zu überprüfen und ggf. die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen durchzuführen bzw. durchführen zu lassen. Näheres kann den Aushängen der Friedhofsverwaltung auf den Friedhöfen entnommen werden.

Grabbesitzer*innen bzw. Nutzungsberechtigte an einer Grabstelle sind verpflichtet, ein Grabmal stets standsicher zu halten. Sie haben dafür zu sorgen, dass auch sonstige bauliche Anlagen an Grabstätten (z. B. Einfassungen) nicht zur Unfall- und Gefahrenquelle werden.

Unabhängig von der Kontrollpflicht der Grabbesitzer*innen bzw. Nutzungsberechtigten überprüft die Friedhofsverwaltung auf allen kommunalen Friedhöfen mit einem beauftragten Unternehmen die einmal jährlich geforderte Standsicherheit aller Grabmale mittels Drucklastprüfgerät.