Beschluss über die Benennung der Planstraße im Bebauungsplan N4 TP D
Beschluss Nr.: I/419-35-23
Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg beschließt die in der Anlage dargestellte Planstraße (Erschließungsstraße) in
„Traminerweg“
zu benennen.
| Abstimmungsergebnis: | |
| Mehrheitlich angenommen | |
| Ja-Stimmen: | 27 |
| Nein-Stimmen: | 3 |
| Enthaltungen: | 4 |
Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg hat in seiner Sitzung am 1. März 2023 beschlossen, dass die ehemalige Planstraße (Erschließungsstraße) des Bebauungsplanes N4 - Teucheler Kaserne, Teilplan D zwischen dem bestehenden Traminerweg und dem Teucheler Weg den Straßennamen „Traminerweg“ erhält.
| Bebauungsplan W17 "Urbanes Gebiet Piesteritz"/Verwaltungsvorschrift | |
| Beschluss-Nr.: I/420-35-23 | |
| 2. | Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg beauftragt den Oberbürgermeister, die statistischen Bezugsgrößen (Wohnfläche je Wohnung und Pro Kopf) alle zwei Jahre nach in Kraft treten der Verwaltungsvorschrift zu überprüfen. |
| Abstimmungsergebnis: | |
| Mehrheitlich angenommen | |
| Ja-Stimmen: | 24 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Enthaltungen: | 11 |
Veränderungssperre
Beschluss zur Satzung einer Veränderungssperre für das Gebiet des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes I3 Wohnquartier Kupferstraße
Beschluss-Nr.: I/421-35-23
Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg beschließt die Satzung der Veränderungssperre (Anlage 1) für das Gebiet des in Aufstellung befindlichen Bauleitplanes I3 Wohnquartier Kupferstraße gemäß § 16 Abs.1 BauGB.
| Abstimmungsergebnis: | |
| Mehrheitlich angenommen | |
| Ja-Stimmen: | 34 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Enthaltungen: | 1 |
Antrag der Fraktion DIE LINKE - Sozialen Härten im Energie- und Heizkostenbereich aktiv entgegentreten und diese abfedern
Beschluss-Nr.: I/422-35-23
Der Stadtrat beschließt:
die Einrichtung eines Härtefall-Fonds in Höhe von 50.000 EUR. Dieser Härtefall-Fonds soll dazu verwendet werden, Wittenberger Bürgerinnen und Bürger sowie gemeinnützige Organisationen und Vereine mit herausgehobener kommunalpolitischer Bedeutung, die nachweislich nicht dazu in der Lage sind, ihre fälligen Zahlungsverpflichtungen aus gestiegenen Energie- und Heizkosten zu begleichen, zu unterstützen. Betroffene können zur Abmilderung beim Oberbürgermeister einen Antrag stellen, dem die Entscheidung über die Gewährung obliegt.
| Abstimmungsergebnis: | |
| Mehrheitlich abgelehnt | |
| Ja-Stimmen: | 15 |
| Nein-Stimmen: | 17 |
| Enthaltungen: | 3 |
Einstellung Leiter Justiziariat (m/w/d) für das Büro des Oberbürgermeisters der Lutherstadt Wittenberg
Beschluss-Nr.: I/423-35-23
Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg beschließt im Einvernehmen mit dem Oberbürgermeister, Frau Annemarie Schmidtke unbefristet zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Aufgaben als Leiterin Justiziariat zu übertragen.
| Abstimmungsergebnis: | |
| Mehrheitlich angenommen | |
| Ja-Stimmen: | 32 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Enthaltungen: | 2 |
Ausübung des Vorkaufsrechtes nach § 24 BauGB für die Grundstücke in der Gemarkung Reinsdorf Flur 3 Flurstücke 3/2; 6/3 und 6/4 und Flur 11 Flurstücke 184 und 185
Beschluss-Nr.: I/424-35-23
Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg beschließt die Ausübung des Vorkaufsrechtes nach § 24 Abs. 1 Nr. 8a BauGB bezogen auf den im Notarvertrag Urkundenverzeichnis Nr. 853/2022 der Notarin Massih im § 1 benannten Kaufgegegenstand:
| Gemarkung Reinsdorf | Flur 3 | Flurstücke 3/2; 6/3 und 6/4 |
| Gemarkung Reinsdorf | Flur 11 | Flurstücke 184 und 185. |
Der Kaufgegenstand hat eine Gesamtgröße von 869 m².
| Abstimmungsergebnis: | |
| Mehrheitlich angenommen | |
| Ja-Stimmen: | 32 |
| Nein-Stimmen: | 1 |
| Enthaltungen: | 1 |