Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg hat in seiner Sitzung am 29.03.2023 die Aufstellung des o. g. Bauleitplanes beschlossen (Beschluss-Nr. I/425-36-23).
Der räumliche Geltungsbereich des o. g. Bauleitplanes ist in dem zu dieser Bekanntmachung gehörenden Kartenausschnitt kenntlich gemacht.
| Ziel und Zweck dieser Planung: | |
| - | Entwicklung eines gemischten Stadtquartiers für innovatives Wohnen, Dienstleistungen und nicht störendes Gewerbe |
| Aussagen aus dem Flächennutzungsplan für den Geltungsbereich: | |
| - | Darstellung einer landwirtschaftlichen Nutzfläche |
| Aussagen aus dem Stadtentwicklungskonzept für den Geltungsbereich: | |
| - | Wohnbaupotenzialfläche |
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Lutherstadt Wittenberg, den 03.04.2023