Bebauungsplan W 20 - Neues Stadtquartier Neumühlenweg/Schatzungstraße/Aufstellung
Beschluss-Nr.: I/425-36-23
Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans W 20 - Neues Stadtquartier Neumühlenweg/Schatzungstraße gem. § 2 Abs. 1 BauGB für das in den Anlagen 1 und 2 zum Beschluss zeichnerisch und verbal dargestellte Plangebiet mit dem Planziel:
- Entwicklung eines gemischten, durchgrünten Stadtquartiers für innovatives Wohnen, Dienstleistungen und nicht störendes Gewerbe
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen
Ja-Stimmen: — 32
Nein-Stimmen: — 0
Enthaltungen: — 4
Gesetzliche Mitgliederzahl: — 41
Anwesende Mitglieder: — 36
davon Befangen gem. § 33 KVG LSA: — 0
Überörtliche Querschnittsprüfung von Kommunen des Landes Sachsen-Anhalt „Organisation des EU-Beihilferechts im kommunalen Beteiligungsmanagement“, Teil 2 Örtliche Erhebungen in der Lutherstadt Wittenberg
Beschluss-Nr.: I/426-36-23
| 1. | Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg hat sich über das Ergebnis der überörtlichen Prüfung der Lutherstadt Wittenberg zur „Organisation des EU-Beihilferechts im kommunalen Beteiligungsmanagement“ informiert und nimmt das Prüfungsergebnis zur Kenntnis. |
| 2. | Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg beschließt im Namen der Lutherstadt Wittenberg die Stellungnahme vom 03.02.2023 zu den Prüfungsergebnissen zur Vorlage beim Landesrechnungshof Sachsen-Anhalt. |
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen
Ja-Stimmen: — 26
Nein-Stimmen: — 0
Enthaltungen: — 9
Spende Landesgartenschau und Grillplätze für Jugendliche
Beschluss-Nr.: I/427-36-23
Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg beschließt die Annahme der Geldspende in Höhe von 730.000,00 Euro der SKW Stickstoffwerke Piesteritz GmbH sowie die Nutzung für die Förderung der Landesgartenschau und Einrichtung von Grillplätzen für Jugendliche.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen
Ja-Stimmen: — 36
Nein-Stimmen: — 0
Enthaltungen: — 1
Baumspende Lutherstadt Wittenberg
Beschluss-Nr.: I/428-36-23
Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg beschließt die Annahme der Geldspende in Höhe von 1.650,00 Euro des Herrn Björn Einbrodt sowie die Übernahme einer Patenschaft für die Neupflanzungen von drei Bäumen in der Lutherstadt Wittenberg.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen
Ja-Stimmen: — 37
Nein-Stimmen: — 0
Enthaltungen: 0
Annahme von Spenden an die Lutherstadt Wittenberg
Beschluss-Nr.: I/429-36-23
Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg beschließt die Annahme der Geldspende in Höhe von 2.000,00 Euro der Firma Louis Dreyfus Company Wittenberg GmbH zur Unterstützung der Freiwilligen Feuerwehr Apollensdorf der Lutherstadt Wittenberg.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen
Ja-Stimmen: — 33
Nein-Stimmen: — 3
Enthaltungen: — 0
Annahme von Spenden an die Lutherstadt Wittenberg
Beschluss-Nr.: I/430-36-23
Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg beschließt die Annahme der Geldspende in Höhe von 2.900,00 Euro der Sparkasse Wittenberg für die Lutherstadt Wittenberg, zugunsten des Ortschaftsrates Reinsdorf.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen
Ja-Stimmen: — 36
Nein-Stimmen: — 0
Enthaltungen: — 0
Anpassung des Betrauungsaktes Lutherstadt Wittenberg Marketing GmbH
Beschluss-Nr.: I/431-36-23
Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg beschließt die Anpassung des Betrauungsaktes mit der Lutherstadt Wittenberg Marketing GmbH zur Durchführung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen durch die Lutherstadt Wittenberg gemäß Anlage 1.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen
Ja-Stimmen: — 28
Nein-Stimmen: — 5
Enthaltungen: — 4
Zuwendungsbescheid Lutherstadt Wittenberg Marketing GmbH für das Jahr 2023
Beschluss-Nr.: I/432-36-23
| 1. | Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg beschließt die Änderung des Zuwendungsbescheides vom 21.12.2022 an die Lutherstadt Wittenberg Marketing GmbH mit einer Zuwendung in Höhe von 699.100,00 Euro für das Wirtschaftsjahr 2023 dahingehend, als dass die Lutherstadt Wittenberg Marketing GmbH für das Wirtschaftsjahr 2023 eine Zuwendung in Höhe von 1.143.200,00 Euro erhält (siehe Anlage 1). |
| 2. | In diesem Zusammenhang beschließt der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg einen überplanmäßigen Aufwand sowie eine überplanmäßige Auszahlung in Höhe von jeweils 150.100 Euro. Die Deckung des überplanmäßigen Aufwandes erfolgt aus dem Produktkonto Allgemeine Finanzwirtschaft (612101.551700) mit einem Betrag in Höhe von 150.100 Euro. Die Deckung der überplanmäßigen Auszahlung erfolgt aus dem Produktkonto Allgemeine Finanzwirtschaft (612101.751700) mit einem Betrag in Höhe von 150.100 Euro. |
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen
Ja-Stimmen: — 28
Nein-Stimmen: — 6
Enthaltungen: — 3