Titel Logo
Die neue Brücke – Das Amtsblatt der Lutherstadt Wittenberg
Ausgabe 8/2023
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Interessenbekundungsverfahren für die Betreibung des Kinder- und Jugendzentrums „Pferdestall" ab dem 01.08.2023

1. Gegenstand der Interessenbekundung

Die Lutherstadt Wittenberg hat zum Stichtag 31.12.2022 ca. 47.627 Einwohner und liegt an der Elbe im Osten des Bundeslandes Sachsen-Anhalt. Nördlich der Stadt schließt sich der waldreiche, durch die Eiszeit geformte Höhenrücken des Flämings an, südlich die weite Mittelelbe mit ihren Altarmen und die Dübener Heide. Wittenberg ist Verwaltungssitz des gleichnamigen Landkreises. Neben der Kernstadt gehören zu der Lutherstadt Wittenberg 12 Ortschaften.

Für die Betreibung des Kinder- und Jugendzentrums „Pferdestall" führt die Lutherstadt Wittenberg ein nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren durch.

Interessierte Träger werden gebeten, ihr Interesse an der Übernahme des Kinder- und Jugendzentrums „Pferdestall" gegenüber der Lutherstadt Wittenberg zu bekunden und konzeptionell zu untersetzen.

2. Anlass, Hintergrund des Interessenbekundungsverfahrens

Zum 31.07.2023 endet der Überlassungsvertrag zwischen der Lutherstadt Wittenberg und dem Landkreis Wittenberg. Die Lutherstadt Wittenberg wird ab diesem Zeitpunkt wieder Eigentümer des Objektes des Kinder- und Jugendzentrums „Pferdestall“.

Um zu überprüfen, ob es bei den derzeitigen Angeboten im Soziokulturellen Jugendzentrum „Pferdestall“ einen Änderungsbedarf bzw. ein Handlungsbedarf besteht, hat die Lutherstadt Wittenberg im Zeitraum vom 03.09.2022 bis zum 23.09.2022 eine Umfrage „Jugendbeteiligung 2022“ durchgeführt. Ferner wurde am 23.11.2022 ein Workshop im Soziokulturellen Jugendzentrum „Pferdestall“ durchgeführt, welcher sich ebenfalls an Kinder und Jugendliche richtete. Ziel der Befragungen zum Thema Soziokulturelles Jugendzentrum „Pferdestall“ war die Bewertung der bestehenden Angebotsstrukturen, der aktuellen Öffnungszeiten sowie die Erfassung von Änderungswünschen der Kinder und Jugendlichen. Durch die Umfrage und den Workshop erhielt die Lutherstadt Wittenberg ein direktes und ungefiltertes Meinungsbild der Kinder und Jugendlichen zu vielen jugendrelevanten Themen.

3. Merkmale der Jugendeinrichtung

Anschrift:

Mauerstraße 24, 06886 Lutherstadt Wittenberg

Aufgabe:

Angebote der Jugendarbeit gemäß § 11 SGB VIII

Hauptzielgruppe:

7 bis 27 Jahre

Hauptnutzfläche:

650 m²

Übernahme ab:

01.08.2023

Personalstunden:

3,250 VZÄ

4. Anforderungen an den Träger

  • Die Lutherstadt Wittenberg sucht geeignete anerkannte Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII in Verbindung mit § 14 KJHG - LSA, die über Praxiserfahrungen mit verschiedenen Zielgruppen verfügen und Netzwerkerfahrungen in diesem Bereich vorweisen können. Die inhaltlichen Schwerpunkte der offenen Jugendarbeit orientieren sich an den gesetzlichen Regelungen zur Jugendarbeit gemäß §§ 11 bis 14 SGB VIII.
  • Nachweise über Erfahrungen und Kompetenzen im Betrieb von Jugendeinrichtungen sind vorzulegen.
  • Referenzen zur bisherigen Betreibung von Jugendeinrichtungen, vorzugsweise im Landkreis Wittenberg, sind wünschenswert.
  • Die Betriebsführung erfolgt auf der Grundlage des SGB VIII, insbesondere der §§ 1, 8 und 9 in Verbindung mit dem vorzulegenden pädagogischen Konzept.
  • Der Träger beschäftigt das benötigte fachlich geeignete Personal und wendet den für ihn gültigen Tarifvertrag an.

5. Fachliche Leistungsanforderungen

  • Beschreibung der bevorzugt zu erreichender Zielgruppe auf Grundlage einer entsprechenden Bedarfsermittlung und Einbeziehung der sozialräumlichen Bedingungen bzw. der Lebenswelt und der Sozialstrukturdaten.
  • Vermittlung und Förderung von demokratischem Handeln und sozialen Engagements. Umsetzung von Strukturen und Maßnahmen zur Partizipation, Beteiligung bzw. Einbeziehung der Jugendlichen, jungen Menschen in die Angebote und Abläufe des Kinder- und Jugendzentrums.
  • Cliquen- und gruppenbezogene Angebote
  • Umgang mit Problemen wie Mobbing bzw. Gewalterfahrung, Mediennutzung etc.
  • Unterbreitung von Ferienangebote
  • Öffnungszeiten an mindestens 5 Tagen in der Woche

Aus der Umfrage und dem Workshop ist zu entnehmen, dass ein großer Handlungsbedarf bei den Öffnungszeiten besteht. Der größte Bedarf für die Öffnung des Kinder- und Jugendzentrums besteht am Freitag sowie am Samstag. Entsprechend ist die Erwartungshaltung, dass das Kinder- und Jugendzentrum ab dem 01.08.2023 jeden Freitag und Samstag bis 22:00 Uhr Angebote für Kinder und Jugendliche vorhält. Hierdurch wird vor allem den Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit gegeben, sich außerhalb des schulischen Kontextes zu treffen und sich auszutauschen.

Erkennbar wurde zudem, dass am Sonntag keine Öffnung des Kinder- und Jugendzentrums notwendig ist, da kein hoher Bedarf an diesem Wochentag besteht. Eine Öffnung des Kinder- und Jugendzentrums „Pferdestall“ am Freitag und Samstag bis 22:00 Uhr ist dadurch ausdrücklich gewünscht.

6. Finanzierung

Die Finanzierung erfolgt auf der Grundlage der „Richtlinie zur Arbeit mit Kindern und Jugendlichen gemäß §§ 11 bis 14 SGB VIII im Landkreis Wittenberg“ - Richtlinie Jugendarbeit, mit Bezug auf die Ausweisung der Einrichtung/des Angebotes im jeweiligen Bedarfsplan.

7. Form der Gebrauchsüberlassung

Die Objekte und Räumlichkeiten befinden sich ab 01.08.2023 im Eigentum der Lutherstadt Wittenberg. Die Art der Gebrauchsüberlassung soll in der Form einer Nutzungsvereinbarung für zunächst maximal 5 Jahre mit der Option der Verlängerung geschlossen werden.

Die Bauunterhaltung und die Unterhaltung der Außenanlagen erfolgt durch die Stadt, solange sie Eigentümer des Objektes ist, unter Berücksichtigung der einschlägigen gesetzlichen Unfallverhütungsvorschriften.

8. Inhalt der Interessenbekundung (Checkliste)

Eine vollständige Interessenbekundung enthält folgende Unterlagen:

  • Nachweis der Anerkennung nach § 75 Abs. 1 SGB VIII
  • Kurzdarstellung Trägerprofil/inhaltliche Schwerpunkte
  • pädagogisches Konzept
  • Personalkonzept
  • Raumkonzept

Darüber hinaus soll die Interessenbekundung folgende Angaben erhalten:

  • Angabe von adäquaten Referenzobjekten
  • Informationen über Erfahrungen und Kompetenzen

9. Rahmenbedingungen für die Teilnahme am Verfahren

Die im Rahmen dieses Verfahrens ausgetauschten Unterlagen sowie mündlichen Abstimmungen sind für beide Seiten vertraulich und zunächst unverbindlich. Eine Erstattung der Kosten, die den Teilnehmern am Interessenbekundungsverfahren durch die Bearbeitung entstehen, erfolgt nicht.

Die Übersendung und Veröffentlichung dieser Unterlagen enthält eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe einer Interessenbekundung. Es handelt sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages.

Die Beiträge zum Interessenbekundungsverfahren sind ausschließlich schriftlich mit verschlossenem Umschlag zu übersenden. Die Interessenbekundung wird in einfacher Ausführung in Papierform benötigt. Eine Erstattung von Kosten, die den Teilnehmenden des Verfahrens durch die Bearbeitung der Interessenbekundung entstehen, erfolgt nicht.

10. Bewertung

Kriterien für die inhaltliche Prüfung und Bewertung der Interessenbekundungen sind insbesondere:

  • Umsetzbarkeit des pädagogischen Konzeptes
  • Kooperation und Synergien
  • Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit.

Die Auswahl erfolgt auf der Grundlage der konzeptionellen Vorstellungen, der betriebswirtschaftlichen Aspekte sowie der Angebotsvielfalt und Trägerpluralität in der Lutherstadt Wittenberg. Die abschließende Auswahl des zukünftigen Trägers/Betreibers obliegt der Lutherstadt Wittenberg.

11. Abgabefrist/Auswahlverfahren

Die Interessenbekundung ist schriftlich bis zum 13.05.2023 bei der

Lutherstadt Wittenberg

Der Oberbürgermeister

Lutherstraße 56

06886 Lutherstadt Wittenberg

in einfacher Ausführung in Papierform einzureichen.

Die Lutherstadt Wittenberg behält es sich vor, mit Trägern aussichtsreicher Interessenbekundungen Informationsgespräche durchzuführen.

Weiterhin steht es der Lutherstadt Wittenberg frei, bei fehlender Eignung der eingegangenen Interessenbekundungen das Verfahren ganz oder teilweise aufzuheben.

Für Nachfragen und ergänzende Hinweise steht Herr Tim Gräbitz, Sachgebietsleiter Soziale Stadt, Telefonnummer 03491 421-91810,

E-Mail Tim.Graebitz@Wittenberg.de und Frau Kerstin Moos, SB Sport- und Jugendförderung, Telefonnummer 03491 421-91833,

E-Mail Kerstin.Moos@Wittenberg.de zur Verfügung.

Lutherstadt Wittenberg, 02.03.2023

Torsten Zugehör