Beitritt und Mitwirkung in der Kooperation "Gartenschau-Standorte Sachsen-Anhalt 2020 ff"
Beschluss-Nr.: I/496-45-24
Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg beschließt den Beitritt der Lutherstadt Wittenberg zu der Kooperation „Gartenschau-Standorte Sachsen-Anhalt 2020 ff“.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen
Ja-Stimmen: — 33
Nein-Stimmen: — 0
Enthaltungen: — 1
Einräumung von Prüfrechten der zuständigen Prüfbehörden bei der Kommunalen Datenverarbeitungsgesellschaft mbH Lutherstadt Wittenberg
Beschluss-Nr.: I/497-45-24
Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg beauftragt den Oberbürgermeister, in der Gesell-schafterversammlung der Kommunalen Datenverarbeitungsgesellschaft mbH Lutherstadt Wittenberg (kurz KDG) gemäß § 140 Abs. 3 KVG LSA auf eine Änderung des Gesellschaftsvertrages dahingehend hinzuwirken, dass den für die örtliche und überörtliche Prüfung zuständigen Prüfungseinrichtungen die in § 54 des Haushaltsgrundsätzegesetzes (HGrG) vorgesehenen Befugnisse eingeräumt werden.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich abgelehnt
Ja-Stimmen: — 15
Nein-Stimmen: — 15
Enthaltungen: — 5
Annahme von Spenden an die Lutherstadt Wittenberg - Sparkasse Wittenberg
Beschluss-Nr.: I/498-45-24
Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg beschließt die Annahme der Geldspende in Höhe von 9.211,91 Euro der Sparkasse Wittenberg für die Anschaffung eines Anhängers und einer Hüpfburg für die Lutherstadt Wittenberg.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen
Ja-Stimmen — : 35
Nein-Stimmen: — 0
Enthaltungen: — 0
Annahme von Spenden an die Lutherstadt Wittenberg - Elbe Caravan GmbH
Beschluss-Nr.: I/499-45-24
Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg beschließt die Annahme der Geldspende in Höhe von 5.000,00 Euro der Elbe Caravan GmbH für den Spielplatz in der Ortschaft Griebo der Lutherstadt Wittenberg.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen
Ja-Stimmen: — 35
Nein-Stimmen: — 0
Enthaltungen: — 0
Annahme von Spenden an die Lutherstadt Wittenberg - Pe-Ma Gesellschaft für Zeitarbeit mbH
Beschluss-Nr.: I/500-45-24
Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg beschließt die Annahme der Sachspende in Höhe von 1.792,10 Euro der Pe-Ma Gesellschaft für Zeitarbeit mbH für Bekleidung der Kinder- und Jugendfeuerwehr Apollensdorf der Lutherstadt Wittenberg.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen
Ja-Stimmen: — 35
Nein-Stimmen: — 0
Enthaltungen: — 0
1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2024 für den Eigenbetrieb Kommunale Bildungseinrichtungen Lutherstadt Wittenberg
Beschluss-Nr.: I/501-45-24
Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg beschließt den 1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2024 mit seinen Bestandteilen für den Eigenbetrieb KommBi der Lutherstadt Wittenberg (Anlage 1).
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen
Ja-Stimmen: — 35
Nein-Stimmen: — 0
Enthaltungen: — 0
2. Nachtragshaushaltssatzung zur Haushaltssatzung der Lutherstadt Wittenberg für die Haushaltsjahre 2023/2024
Beschluss-Nr.: I/502-45-24
Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg beschließt die 2. Nachtragshaushaltssatzung zur Haushaltssatzung der Lutherstadt Wittenberg für die Haushaltsjahre 2023/2024.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen
Ja-Stimmen: — 25
Nein-Stimmen: — 3
Enthaltungen: — 7
Bebauungsplan A2 "Wohngebiet Bibergrund" Abtsdorf/Abwägungs- und Satzungsbeschluss
Beschluss-Nr.: I/503-45-24
| 1. | Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg beschließt die Abwägung der im Rahmen des Aufstellungsverfahrens eingegangenen Stellungnahmen gemäß Anlage 1. |
| 2. | Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg beschließt den Bebauungsplan A2 "Wohngebiet Bibergrund" Abtsdorf (Anlage 2) – bestehend aus Teil A: Planzeichnung und Teil B: Textliche Festsetzungen – einschließlich Begründung (Anlage 3) als Satzung. |
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen
Ja-Stimmen: — 29
Nein-Stimmen: — 0
Enthaltungen: — 2
Anpassung der Fördergebietskulissen im Integrierten Stadtentwicklungskonzept 2030/ Änderungsbeschluss
Beschluss-Nr.: I/504-45-24
Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg beschließt die als Anlage 1 beigefügte Anpassung der Fördergebietskulissen im Kapitel 13 des Integrierten Stadtentwicklungskonzept 2030 (ISEK 2030).
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen
Ja-Stimmen: — 33
Nein-Stimmen: — 0
Enthaltungen: — 0
Vereinbarung über die Planung und Bauausführung eines straßenbegeleitenden Radweges an der L 124 zwischen Reinsdorf und Schmilkendorfer Kreuzung
Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg beschließt:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Vereinbarung (Anlage 1) über die Planung und Bauausführung eines straßenbegleitenden Radweges an der L 124 zwischen Reinsdorf und Schmilkendorfer Kreuzung, mit der Landesstraßenbaubehörde (LSBB) zu unterzeichnen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen
Ja-Stimmen: — 33
Nein-Stimmen: — 0
Enthaltungen: — 0