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Bitterfeld-Wolfener Amtsblatt
Ausgabe 1/2025
Informationen
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Wichtige Hinweise der Stadt Bitterfeld-Wolfen zum Zahlungsverkehr

Die Stadt Bitterfeld-Wolfen möchte an die Zahlung regelmäßig wiederkehrender Steuern und Abgaben erinnern.

Alle Zahlungspflichtigen, die nicht am SEPA-Lastschriftverfahren (einheitlicher europäischer Zahlungsverkehrsraum bei dem Standards wie z. B. die IBAN- oder BIC-Nummer der Bank verwendet werden) teilnehmen, werden gebeten, die Zahlungstermine zu beachten.

Die fälligen Forderungen sollten unter Verwendung des Kassenzeichens, welches sich auf dem Bescheid befindet, eingezahlt werden. Damit erreichen Sie eine direkte Zuordnung Ihrer Zahlung. Wir weisen darauf hin, dass bei verspäteter Zahlung die gesetzlichen Säumniszuschläge erhoben werden müssen und bei schriftlicher Mahnung Mahngebühren entstehen.

Sofern künftig eine Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren gewünscht wird, steht ein Vordruck unter www.bitterfeld-wolfen.de/sepa zur Verfügung. Der Vordruck ist auch in den Rathäusern in den Ortsteilen Stadt Wolfen oder Stadt Bitterfeld erhältlich.

Sachbereich Stadtkasse/Vollstreckung