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Bitterfeld-Wolfener Amtsblatt
Ausgabe 1/2025
Informationen
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Information zur Grundsteuer für das Kalenderjahr 2025

Am 1. Januar 2025 trat die neue Grundsteuerreform in Kraft, die weitreichende Änderungen für Eigentümerinnen und Eigentümer mit sich bringt.

Die bisherigen Grundlagen zur Erhebung der Grundsteuer, einschließlich erlassener Einheitswertbescheide, Grundsteuermessbescheide, Bescheide über Zerlegung der Grundsteuer und Grundsteuerbescheide laufen kraft gesetzlicher Anordnung zum 31.12.2024 aus.

Die Grundsteuer ist eine Steuer, die auf Grundstücke und Immobilien erhoben wird. Eine Reformierung wurde notwendig, da das bisherige System als veraltet und ungerecht empfunden wurde. Das Bundesverfassungsgericht forderte daher eine Besteuerung nach den aktuellen Werten ab dem Jahr 2025.

Zuständig für die Ermittlung und Bewertung sind die Finanzämter. In den vergangenen Wochen und Monaten haben die Eigentümerinnen und Eigentümer vom Finanzamt Bitterfeld-Wolfen den Bescheid über die Feststellung des Grundsteuerwerts auf den 01.01.2022 und den Bescheid über die Festsetzung des Grundsteuermessbetrags auf den 01.01.2025 für ihren Grundbesitz erhalten. Diese Steuermesszahl (Grundsteuermessbetrag) wurde der Stadt Bitterfeld-Wolfen ebenso übermitteilt und bildet die Grundlage für die Erhebung der Grundsteuer.

Um die endgültige Grundsteuer zu ermitteln, wird der Grundsteuermessbetrag mit dem Hebesatz der Kommune multipliziert. (Grundsteuermessbetrag X Hebesatz = Grundsteuer)

Ab 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer dann auf Grundlage der neuen Regeln und neuen Hebesätzen der Stadt Bitterfeld-Wolfen erhoben.

Die Hebesätze für das Kalenderjahr 2025 hat der Stadtrat der Stadt Bitterfeld-Wolfen am 11.12.2024 beschlossen. Für die Grundsteuer A gilt der Hebesatz von 415%.

Für die Grundsteuer B gelten für Wohngrundstücke 390 % und für Nichtwohngrundstücke 925 %.

Die Grundsteuerbescheide werden voraussichtlich Mitte Januar 2025 verschickt.

Bitte warten Sie mit der Grundsteuerzahlung für das Jahr 2025 bis zum Erhalt des Grundsteuerbescheides.

Wichtiger Hinweis:

Bei Rückfragen unterscheiden sich die Zuständigkeiten wie folgt:

1. Fragen zum Grundsteuerbescheid (z. B. zu Zahlung, Hebesatz oder Erlass der Grundsteuer) beantwortet der Sachbereich Steuern der Stadt Bitterfeld-Wolfen. Die Kontaktdaten entnehmen Sie bitte dem Grundsteuerbescheid.

2. Fragen zum Grundsteuerwert oder Grundsteuermessbetrag richten Sie bitte an das zuständige Finanzamt Bitterfeld-Wolfen. Die Kontaktdaten finden Sie auf den entsprechenden Feststellungsbescheiden des Finanzamtes.

Sollten Sie beim zuständigen Finanzamt bereits Einspruch gegen die Feststellung des Grundsteuerwerts oder den Grundsteuermessbetrag eingelegt haben, wird dieses Verfahren durch den Erhalt des Grundsteuerbescheids nicht abgeschlossen. Die Grundsteuer ist dennoch fristgerecht an die Stadt Bitterfeld-Wolfen zu zahlen.

Der Grundsteuermessbetragsbescheid des Finanzamtes ist für die Stadt Bitterfeld-Wolfen bindend. Erst mit Erhalt des geänderten Grundlagenbescheides durch das Finanzamt wird auch die Stadt Bitterfeld-Wolfen den Grundsteuerbescheid anpassen bzw. ändern.

Wir bitten um Verständnis, dass es aufgrund der Vielzahl von Nachfragen zur Grundsteuer zu einem erhöhten Anrufaufkommen in den jeweiligen Ämtern kommt und Ihr Anruf gegebenenfalls nicht beim ersten Mal entgegengenommen werden kann. Versuchen Sie es in diesem Fall bitte zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal. Vielen Dank.

Sachbereich Steuern der Stadt Bitterfeld-Wolfen