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Bitterfeld-Wolfener Amtsblatt
Ausgabe 10/2023
Stadt Bitterfeld-Wolfen
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Kommunen unterzeichnen Kooperationsvereinbarung für gemeinsame Energieleitplanung

Oberbürgermeister Armin Schenk (Stadt Bitterfeld-Wolfen), Amtierende Bürgermeisterin Constance Mädchen-Vötig (Stadt Raguhn-Jeßnitz), Stellvertretende Bürgermeisterin Sabine Montag (Stadt Sandersdorf-Brehna) und Bürgermeister Matthias Egert (Stadt Zörbig) nach der Unterzeichnung.

Oberbürgermeister Armin Schenk unterzeichnete in diessem Moment die Kooperationsvereinbarung.

Die Koopperationsverträge wurden unterzeichnet.

Der Oberbürgermeister von Bitterfeld-Wolfen und die Bürgermeister von Raguhn-Jeßnitz, Sandersdorf-Brehna und Zörbig haben am 11. Juli eine Kooperationsvereinbarung für eine interkommunale Energieleitplanung unterzeichnet. Diese bildet die Grundlage, um die gesetzlichen Verpflichtungen des Klimaschutzgesetzes für eine treibhausneutrale Energieversorgung zu erreichen und die Emissionen zu mindern. Ziel ist es, die Energiebedarfe durch regionale Ressourcen zu decken und die energiewirtschaftliche Wertschöpfungskette vor Ort zu realisieren.

Die vier Kommunen haben sich in einem ersten Schritt darauf verständigt, die Wärmeplanung als Teil einer gesamten Energieleitplanung gemeinsam umzusetzen. Dabei geht es unter anderem um die Fragen, wie die Wärmeversorgung zukünftig sichergestellt wird, welche Varianten dafür zur Verfügung stehen und welche neuen Quellen genutzt werden können. „Wir konzentrieren uns zunächst auf diesen Bereich, weil knapp 50 Prozent der Treibhausgas-Emissionen im Wärmesektor entstehen“, sagt Oberbürgermeister Armin Schenk und meint: „Der Einfluss von Kommunen ist in diesem Bereich besonders groß, weil Wärme aus erneuerbaren Energien nur vor Ort erzeugt werden kann.“ Neben der Reduzierung fossiler Brennstoffe stehen bei Umsetzung der Wärmeplanung auch die Versorgungssicherheit der Haushalte und günstige Energiekosten für Verbraucher im Mittelpunkt.

Für die interkommunale Zusammenarbeit sollen Ressourcen gebündelt und das Förderprogramm „Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz in Anspruch genommen werden, um innerhalb von drei Jahren konkrete Planungen zur Reduzierung von Treibhausgas-Emissionen in der Wärmeversorgung auszuarbeiten. Die Absichtserklärung ist für das Antragsverfahren verbindlich. Kosten in Form von Eigenmitteln entstehen den Kommunen nach den derzeitigen Fördermodalitäten nicht, Revierkommunen werden zu 100 Prozent gefördert. Der Förderantrag beläuft sich auf einen Mittelbedarf von 222.000,00 Euro an Bundesmitteln. Wenn eine Bewilligung vorliegt, sind weitergehende vertragliche Vereinbarungen nötig. Federführend verantwortlich für diesen Prozess ist die Stadtentwicklungsgesellschaft (STEG) Bitterfeld-Wolfen. Diese hat in den vergangenen Jahren bereits die Klimaschutzkonzepte für die Stadt Bitterfeld-Wolfen erstellt und damit die erforderlichen Kompetenzen erworben.

Hintergrund: In der mit Absichtserklärung angestrebten Wärmeplanung werden die wärmetechnische Ausgangssituation (Bestandsanalyse), Potenziale für eine CO2-arme oder -freie Wärmeversorgung, angepasst an die städtebaulichen Strukturen und Infrastrukturen, sowie ein verbindliches Zielszenario und Meilensteine zur Umsetzung aufgezeigt, um die gesetzlich angestrebte Dekarbonisierung zu erreichen. Dabei stehen die weitgehende Unabhängigkeit von fossilen Energieträgern und eine zukunftsfähige Wärmeversorgung mit günstigen Konditionen für die Verbraucher im Mittelpunkt.

Stab Öffentlichkeitsarbeit/Marketing