Geobasisdaten©GeoBasis-DE/LVermGeo LSA 2022/A18-205-2010-7
Der Stadtrat der Stadt Bitterfeld-Wolfen hat in seiner Sitzung am 21.06.2023 unter der Beschlussnummer 088-2022 den Entwurf zur 11. Änderung des Bebauungsplanes TH 1.2 „Gewerbegebiet südlich der Wolfener Straße“ - Teil A „Westlich der Guardianstraße“ gemäß § 13 Abs. 1 BauGB einschließlich der Beteiligung der Behörden, Träger öffentlicher Belange, Nachbargemeinden sowie der Öffentlichkeit beschlossen.
Abgrenzung des Plangebietes (Planausschnitt ohne Maßstab)
Es sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung der Produktionsanlage der Firma Herotron E-Beam Service GmbH geschaffen werden. Das Plangebiet der Teilfläche A hat eine Größe von ca. 36 ha.
Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Entsprechend dem Beschluss erfolgt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB eine öffentliche Auslegung des Entwurfes mit Begründung, Umweltbericht, Abstandserlass und Schallimmissionsprognose.
Darüber hinaus liegen folgende zum Vorentwurf abgegebenen umweltrelevanten Stellungnahmen aus:
Parallel dazu findet die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB statt.
Die Auslegung der oben genannten Unterlagen erfolgt zu jedermanns Einsicht
in der Zeit vom 07.08.2023 bis einschließlich 08.09.2023
in der Stadtverwaltung Bitterfeld-Wolfen, Verwaltungssitz im Ortsteil Stadt Wolfen, Rathausplatz 1, 06766 Bitterfeld-Wolfen Zimmer 201 sowie im Verwaltungssitz im Ortsteil Stadt Bitterfeld, Markt 7, 06749 Bitterfeld-Wolfen, im Zimmer 311
| montags von | 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr |
| dienstags von | 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr |
| mittwochs von | 9:00 – 12:00 Uhr |
| donnerstags | von 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr |
| freitags | von 9:00 – 12:00 Uhr. |
Innerhalb der Auslegungsfrist können am Auslegungsort von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorgetragen werden. Stellungnahmen können auch auf elektronischem Weg (E-Mail) an janine.wiesner@bitterfeld-wolfen.de abgegeben werden. Schriftlich vorgebrachte Anregungen sollten die volle Anschrift des Verfassers und gegebenenfalls auch die Bezeichnung des betroffenen Grundstückes enthalten. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Der Entwurf der 11. Änderung des o. g. Bebauungsplanes kann in der Auslegungszeit auf der Internetseite der Stadt Bitterfeld-Wolfen [www.bitterfeld-wolfen.de Bauen & Wohnen -> Stadtentwicklung/Bauleitplanung -> Öffentlichkeitsbeteiligung zu aktuellen Planungen] eingesehen werden.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c der Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) werden die Daten im Rahmen des Bebauungsplan-Verfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.
Bitterfeld-Wolfen, 30.06.2023
Armin Schenk
Oberbürgermeister