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Bitterfeld-Wolfener Amtsblatt
Ausgabe 10/2023
Stadt Bitterfeld-Wolfen
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Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Bitterfeld-Wolfen

Geobasisdaten©GeoBasis-DE/LVermGeo LSA 2022/A18-205-2010-7

Entwurf der 11. Änderung des Bebauungsplanes TH 1.2 „Gewerbegebiet südlich der Wolfener Straße“ - Teil A „Westlich der Guardianstraße“ der Stadt Bitterfeld-Wolfen im Ortsteil Thalheim

Der Stadtrat der Stadt Bitterfeld-Wolfen hat in seiner Sitzung am 21.06.2023 unter der Beschlussnummer 088-2022 den Entwurf zur 11. Änderung des Bebauungsplanes TH 1.2 „Gewerbegebiet südlich der Wolfener Straße“ - Teil A „Westlich der Guardianstraße“ gemäß § 13 Abs. 1 BauGB einschließlich der Beteiligung der Behörden, Träger öffentlicher Belange, Nachbargemeinden sowie der Öffentlichkeit beschlossen.

Abgrenzung des Plangebietes (Planausschnitt ohne Maßstab)

Es sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung der Produktionsanlage der Firma Herotron E-Beam Service GmbH geschaffen werden. Das Plangebiet der Teilfläche A hat eine Größe von ca. 36 ha.

Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Entsprechend dem Beschluss erfolgt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB eine öffentliche Auslegung des Entwurfes mit Begründung, Umweltbericht, Abstandserlass und Schallimmissionsprognose.

Darüber hinaus liegen folgende zum Vorentwurf abgegebenen umweltrelevanten Stellungnahmen aus:

  • Stellungnahme des LVA, Referat 402 vom 04.05.2022 zur Anpassung zulässiger Emissionskontingente
  • Stellungnahme des LVA, Referat 407 vom 19.04.2022 mit Hinweis auf das Umweltschadensgesetz und den Artenschutzrecht
  • Stellungnahme des Landkreises Anhalt-Bitterfeldes vom 12.05.2022 zur Verwendung des Begriffes „gebietseigene Gehölze“, zur Eingriffsbilanzierung und dem daraus resultierenden Kompensationsdefizit, zu Abfallrecht, zu Bodenschutz und Altlasten, zum Wasserrecht sowie Niederschlags- und Oberflächenwasser
  • Stellungnahme des Landesamtes für Geologie und Bergwesen vom 29.04.2022 mit Hinweis zur Versickerung von unbelastetem Wasser
  • Stellungnahme des Amtes für Landwirtschaft, Flurneuerung und Forsten Anhalt vom 05.05.2022 zu externen Kompensationsmaßnahmen auf landwirtschaftlichen Flächen
  • Stellungnahme der MDSE mbH vom 13.04.2022 zu Grundwassermessstellen
  • Stellungnahme der Landesanstalt für Altlastenfreistellung vom 20.04.2022 mit Hinweisen zu leichten Belastungen des Grundwassers
  • Stellungnahme des Unterhaltungsverbandes „Mulde“ vom 08.04.2022 zum südwestlich des Plangebietes verlaufenden Gewässers 2. Ordnung OF032 - Brödelgraben

Parallel dazu findet die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB statt.

Die Auslegung der oben genannten Unterlagen erfolgt zu jedermanns Einsicht

in der Zeit vom 07.08.2023 bis einschließlich 08.09.2023

in der Stadtverwaltung Bitterfeld-Wolfen, Verwaltungssitz im Ortsteil Stadt Wolfen, Rathausplatz 1, 06766 Bitterfeld-Wolfen Zimmer 201 sowie im Verwaltungssitz im Ortsteil Stadt Bitterfeld, Markt 7, 06749 Bitterfeld-Wolfen, im Zimmer 311

montags von

9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr

dienstags von

9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr

mittwochs von

9:00 – 12:00 Uhr

donnerstags

von 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr

freitags

von 9:00 – 12:00 Uhr.

Innerhalb der Auslegungsfrist können am Auslegungsort von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorgetragen werden. Stellungnahmen können auch auf elektronischem Weg (E-Mail) an janine.wiesner@bitterfeld-wolfen.de abgegeben werden. Schriftlich vorgebrachte Anregungen sollten die volle Anschrift des Verfassers und gegebenenfalls auch die Bezeichnung des betroffenen Grundstückes enthalten. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Der Entwurf der 11. Änderung des o. g. Bebauungsplanes kann in der Auslegungszeit auf der Internetseite der Stadt Bitterfeld-Wolfen [www.bitterfeld-wolfen.de Bauen & Wohnen -> Stadtentwicklung/Bauleitplanung -> Öffentlichkeitsbeteiligung zu aktuellen Planungen] eingesehen werden.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c der Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) werden die Daten im Rahmen des Bebauungsplan-Verfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.

Bitterfeld-Wolfen, 30.06.2023

Armin Schenk

Oberbürgermeister