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Bitterfeld-Wolfener Amtsblatt
Ausgabe 11/2023
Stadt Bitterfeld-Wolfen
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Dauerproblem: Verschmutzung durch Hundekot

Hundekot beschäftigt nicht nur die Stadtverwaltung Bitterfeld-Wolfen als sogenannter „Dauerbrenner“ seit vielen Jahren, sondern auch betroffenen Bürgerinnenn und Bürger beklagen zu Recht das verantwortungslose Handeln einiger Hundehalter im Umgang mit ihrem vierbeinigen Hausgenossen. Leider müssen wir feststellen, dass vermehrt Hundekot nicht entfernt wird. Die Hundehaufen sind kein schöner Anblick.

Im Sinne eines guten Miteinanders appellieren wir daher an Sie, die Hinterlassenschaften Ihres Vierbeiners zu beseitigen. Hundekot hat auf öffentlichen Straßen, Gehwegen oder anderen Verkehrsflächen, in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen sowie Spiel- und Sportplätzen nichts zu suchen! Hinterlassenschaften müssen unverzüglich durch den Hundeführer beseitigt werden. Die Verschmutzungen bieten einen unerfreulichen Anblick und belästigen die Bevölkerung.

Die meisten Hundebesitzer tun alles für ihren Vierbeiner, verhalten sich rücksichtsvoll und beseitigen die Hinterlassenschaften ihres Tieres und liefern den Beweis dafür, dass es auch anders geht – Vielen Dank dafür!

Dennoch gibt es leider auch einige Hundehalter, die sich dieser Selbstverständlichkeit entziehen und trotz ihrer Verpflichtung, den Hundekot unverzüglich zu beseitigen, damit rechtliche Regelungen missachten. Die Rechtslage hierzu ist eindeutig. Wer die Hinterlassenschaft eines Hundes nicht entfernt, begeht eine Ordnungswidrigkeit im Sinne der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Bitterfeld-Wolfen über das Führen von Hunden, welche mit einer Geldbuße geahndet wird.

Wir bitten Sie daher einen Beitrag zum ordentlichen und sauberen Stadtbild zu leisten und den Hundekot zu entfernen. Beachten Sie diese Regeln und Ihre Mitmenschen werden es Ihnen danken.

Zudem möchten wir auch daran erinnern, dass Hunde in der für die Öffentlichkeit zugänglichen Bereiche innerhalb der geschlossenen Ortschaft, an touristischen Orten sowie bei Mehrfamilienhäusern auf Zuwegen, in Treppen und Fluren an der Leine zu führen sind.

Es ist schon öfter vorgekommen, dass freilaufende Hunde Menschen oder auch andere Hunde anfallen und verletzt haben. Diese Gefahren können auf ein Minimum reduziert werden, wenn die Vorschriften für das freie Laufenlassen von Hunden beachtet werden.

Sie unterstützen damit unsere Bemühungen um mehr Sauberkeit, Umweltschutz und Sicherheit in unserer Stadt und erleichtern sich, Ihrem Hund und allen Mitbürgern das Zusammenleben.

Ordnungsamt