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Bitterfeld-Wolfener Amtsblatt
Ausgabe 12/2023
Stadt Bitterfeld-Wolfen
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Wahlbekanntmachung

Am Sonntag, dem 24. September 2023, findet in der Stadt Bitterfeld-Wolfen die Wahl der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters statt. Die Wahl dauert von 8:00 bis 18:00 Uhr.

Die Stadt Bitterfeld-Wolfen ist in 25 Wahlbezirke eingeteilt. In den 25 Wahlbezirken werden folgende Wahllokale vorgehalten.

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis zum 03.09.2023 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und das Wahllokal angegeben, in dem der Wähler zu wählen hat.

1.

Der Wähler hat eine Stimme.

2.

Die Stimmzettel sind amtlich hergestellt und werden im Wahllokal bereitgehalten.

3.

Der amtliche Stimmzettel enthält die zugelassenen Bewerbungen zur Oberbürgermeisterwahl.

4.

Der Wähler muss den Namen des Bewerbers auf dem Stimmzettel, dem er seine Stimme geben will, durch Ankreuzen oder in sonstiger Weise zweifelsfrei kennzeichnen.

5.

Der Wähler hat sich auf Verlangen des Wahlvorstandes über seine Person auszuweisen.

6.

Wer keinen Wahlschein besitzt, kann seine Stimme nur in dem für ihn zuständigen Wahllokal abgeben.

7.

Wer einen Wahlschein besitzt, kann an der Wahl,

a)

durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk oder

b)

durch Briefwahl

teilnehmen.

8.

Wer durch Briefwahl wählen will,

muss sich von der Stadt Bitterfeld-Wolfen die entsprechenden Briefwahlunterlagen (Wahlschein, Stimmzettel, Stimmzettelumschlag, Wahlbriefumschlag, Merkblatt für die Briefwahl) beschaffen.

Diese Unterlagen können von den in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten vom 04.09.2023 bis zum 22.09.2023, 18:00 Uhr direkt bei der Stadt Bitterfeld-Wolfen

im Rathaus OT Stadt Wolfen, Rathausplatz 1, 06766 Bitterfeld-Wolfen (rollstuhlgerechter Zugang)

im Rathaus OT Stadt Bitterfeld, Markt 7, 06749 Bitterfeld-Wolfen (rollstuhlgerechter Zugang) jeweils

Montag:

09:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr

Dienstag:

09:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00 Uhr

Mittwoch:

09:00 – 12:00 Uhr

Donnerstag:

09:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr

Freitag:

09:00 – 12:00 Uhr

beantragt werden.

Die Beantragung am 22.09.2023 von 12:00 Uhr bis 18:00 Uhr erfolgt ausschließlich im Rathaus OT Stadt Wolfen.

Der Wahlscheinantrag kann nach Erhalt des Wahlbenachrichtigungsbriefes auch schriftlich durch Rücksendung der ausgefüllten Rückseite, einem formlosen schriftlichen Antrag oder per E-Mail: briefwahl@bitterfeld-wolfen.de beantragt werden. Bei formloser Antragstellung sind bestimmte Mindestinhalte erforderlich. Eine fernmündliche Antragstellung ist unzulässig. Zur korrekten Antragstellung beachten Sie bitte das Merkblatt zur Briefwahl.

Nach Erhalt der Briefwahlunterlagen kennzeichnet der Wähler persönlich und unbeobachtet seinen Stimmzettel,

legt den Stimmzettel unbeobachtet in den amtlichen Stimmzettelumschlag und verschließt diesen,

unterschreibt unter Angabe des Ortes und des Tages die auf dem Wahlschein vorgedruckte Versicherung an Eides statt,

legt den verschlossenen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie den unterschriebenen Wahlschein in den amtlichen Wahlbriefumschlag und verschließt diesen und

übersendet den Wahlbrief so rechtzeitig an die darauf angegebene Anschrift oder übergibt den Wahlbrief an die darauf angegebene Anschrift so rechtzeitig, dass er dort spätestens am Wahltage bis 18:00 Uhr eingeht.

Der Wähler kann die Briefwahl an Ort und Stelle ausüben, wenn der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen bei der Stadt Bitterfeld-Wolfen persönlich abgeholt werden.

Wer wegen körperlichen Gebrechen den Stimmzettel nicht eigenhändig kennzeichnen oder in die Wahlurne legen kann, darf sich der Hilfe einer anderen Person seines Vertrauens (Hilfsperson) bedienen; auf dem Wahlschein hat der Wähler oder die Hilfsperson an Eides statt zu versichern, dass der Stimmzettel persönlich oder nach dem erklärten Willen des Wählers gekennzeichnet worden ist.

9.

Die Wahlhandlung und die Ermittlung des Wahlergebnisses sind öffentlich. Jeder Wähler hat Zutritt zum Wahllokal, soweit dies ohne Störung des Wahlgeschäfts möglich ist.

Jeder Wähler kann das Wahlrecht nur einmal ausüben.

10.

Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Wahlergebnis herbeiführt oder das Wahlergebnis verfälscht oder eine solche Tat versucht, wird nach § 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

11.

Zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses treten die Briefwahlvorstände am Wahltag um 15 Uhr im Rathaus OT Stadt Wolfen, Rathausplatz 1, 06766 Bitterfeld-Wolfen, zur Zulassung der Wahlbriefe zusammen. Ab 18:00 Uhr erfolgt die Ermittlung des Briefwahlergebnisses. Die Ermittlung des Briefwahlergebnisses ist öffentlich.

Bitterfeld-Wolfen, den 22.08.2023