Der Herbst ist da – und mit ihm der starke Laubfall. Nach der geltenden Straßenreinigungssatzung der Stadt Bitterfeld-Wolfen sind die Anlieger verpflichtet, Gehwege, Radwege und andere zu reinigenden Flächen von Verunreinigungen wie Laub, Blüten oder Ästen regelmäßig zu säubern.
Dabei spielt es keine Rolle, ob das Laub von Bäumen des eigenen Grundstücks, von Nachbargrundstücken oder von öffentlichen Straßenbäumen stammt. Maßgeblich ist, dass die anliegenden Verkehrsflächen für Fußgänger und Verkehrsteilnehmer gefahrlos nutzbar bleiben.
Warum ist die Laubbeseitigung so wichtig?
Wichtiger Hinweis:
Das anfallende Laub ist aufzunehmen und fachgerecht zu entsorgen. Es darf nicht auf die Fahrbahn oder in die Rinne gekehrt werden. Nur so können die städtischen Kehrmaschinen die Fahrbahnen ordnungsgemäß reinigen.
Die Stadt Bitterfeld-Wolfen bittet daher alle Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer, ihrer Reinigungspflicht nachzukommen und so zur Verkehrssicherheit und zum Schutz der Infrastruktur beizutragen.
Amt für Bau und Kommunalwirtschaft