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Bitterfeld-Wolfener Amtsblatt
Ausgabe 16/2025
Informationen
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Tausch der Hundemarken

Im Januar 2026 erhalten alle Hundehalter, welche die Hundehaltung in der Stadt Bitterfeld-Wolfen angemeldet haben, einen Hundesteuerbescheid.

Dieser Hundesteuerbescheid beinhaltet die „neue“ Hundemarke mit der Gültigkeitsdauer 2026 bis 2030.

Eine Rückgabe der „alten“ Hundemarke ist nicht erforderlich. Bitte vernichten Sie die „alte“ Marke selbstständig.

Sollte dem Hundesteuerbescheid keine Hundemarke beigefügt sein, so setzen Sie sich bitte unverzüglich mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Sachbereiches Steuern der Stadt Bitterfeld-Wolfen in Verbindung.

Die entsprechenden Kontakte finden Sie am Ende des Hundesteuerbescheides.

Bis zum Erhalt der „neuen“ Hundemarke behält die bisherige Hundemarke ihre Gültigkeit.

SB Steuern