Die Stadt Bitterfeld-Wolfen hat ihre Bürgerdienste erweitert und bietet ab sofort eine Reihe der Dienstleistungen auch online an. Diese Neuerungen erleichtern den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt nicht nur den Zugang zu wichtigen Dienstleistungen, sondern tragen auch zur Verbesserung der Verwaltungsprozesse bei. Zu den wichtigsten neuen Angeboten zählen die elektronische Wohnsitzanmeldung, die Online-Antragstellung zur Übermittlungssperre, die elektronische Abmeldung der Nebenwohnung und die online Beantragung eines Führungszeugnisses.
Alle Online-Dienste der Meldestelle sind ab sofort auf der Website der Stadt (www.bitterfeld-wolfen.de) in der Kategorie „Rathaus online“ und dort unter dem Punkt „Online Meldestelle“ zu erreichen.
Elektronische Wohnsitzanmeldung für Neubürger und Einwohner der Stadt
Die elektronische Wohnsitzanmeldung ist besonders für Neubürger und Einwohner, die im Stadtgebiet umgezogen sind, von großem Vorteil. Anstatt persönlich bei der Meldestelle erscheinen zu müssen, können die Einwohner ihren Wohnsitz nun bequem und einfach online an- bzw. ummelden. Dies spart nicht nur Zeit, sondern macht den gesamten Anmeldeprozess deutlich flexibler und schneller. Der Online-Service ist rund um die Uhr verfügbar und ermöglicht es den Nutzern, ihre Daten direkt und sicher in das städtische System einzugeben. Voraussetzung ist, dass die Onlinefunktion des Personalausweises freigeschaltet ist und ein BundID-Servicekonto besteht.
Abmeldung der Nebenwohnung online
Ein weiterer neuer Service, der den Bürgern zur Verfügung steht, ist die Online-Abmeldung der Nebenwohnung. Wer seine Nebenwohnung in Bitterfeld-Wolfen nicht mehr benötigt oder diese aufgibt, kann dies nun ebenfalls bequem über das Online-Portal der Stadt erledigen. Die Abmeldung der Nebenwohnung ist in der Regel eine bürokratische Hürde, die durch den digitalen Service nun erheblich vereinfacht wird.
Antragstellung für eine Übermittlungssperre
Die Übermittlungssperre ist eine rechtliche Regelung, die es einer Person ermöglicht, die Weitergabe ihrer persönlichen Daten an Dritte zu verhindern. In Deutschland ist dies besonders relevant im Kontext von Melderechtsvorschriften. Eine Übermittlungssperre kann beispielsweise im Melderegister eingetragen werden, sodass die Datenweitergabe betroffener Personen an Dritte, wie z. B. Parteien, Adressbuchverlage, öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften oder bei Alters- und Ehejubiläen unterbunden ist.
Beantragung Führungszeugnis
Alle Bürgerinnen und Bürger, die ein Führungszeugnis benötigen, können dieses eigenständig online beim Bundesamt für Justiz beantragen. Dafür notwendig ist die aktive Online-Funktion des eigenen Personalausweises.
Die Einführung der neuen Online-Dienste in Bitterfeld-Wolfen stellt einen bedeutenden Fortschritt in der Digitalisierung der städtischen Verwaltung dar. Zeitersparnis, Benutzerfreundlichkeit und Bürokratieabbau werden durch die neuen digitalen Services umgesetzt und die Prozesse der Verwaltung modernisiert. „Das ist ein wichtiger und richtiger Schritt. Perspektivisch ist es angedacht, dass Meldebescheinigung und auch die Melderegisterauskunft online angeboten werden sollen“, sagt Rebecca Hübsch, Sachbereichsleiterin Meldewesen der Stadt Bitterfeld-Wolfen.