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Bitterfeld-Wolfener Amtsblatt
Ausgabe 2/2023
Stadt Bitterfeld-Wolfen
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Unterstützung zur Vorbereitung einer Bundesstatistik

Das Statistische Landesamt Sachsen-Anhalt führt im Jahr 2023 die

Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) 2023

durch.

Grundlage dieser Haushaltsbefragung ist das Gesetz über die Statistik der Wirtschaftsrechnungen privater Haushalte in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 708-6, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 21. Juli 2016 (BGBl. I S. 1768) geändert worden ist, in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2394), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 14. Juni 2021 (BGBl. I S. 1751) geändert worden ist. Erfragt werden Angaben zu § 2 des PrHaushStatG. Die Erteilung der Auskunft ist nach § 4 PrHaushStatG freiwillig.

Die an der EVS teilnehmenden Haushalte führen 3 Monate lang ein Haushaltsbuch über alle ihre Einnahmen und Ausgaben und erhalten dafür eine Prämie in Höhe von mind. 100,00 Euro. In Sachsen-Anhalt werden dafür etwa 3.000 Haushalte gesucht. Die Daten der EVS dienen verschiedenen amtlichen Zwecken. So wird beispielsweise auf Basis der Ausgaben der Haushalte ein Warenkorb erstellt, der als Wägungsschema Teil der Berechnung der Inflation ist. Zudem flossen die Daten der EVS bislang in die Ermittlung der Regelbedarfe für das Arbeitslosengeld II ein und sind zukünftig für das Bürgergeld relevant.