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Bitterfeld-Wolfener Amtsblatt
Ausgabe 2/2023
Stadt Bitterfeld-Wolfen
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Aufruf zur Schöffenwahl 2023

Aufstellung der Vorschlaglisten für die Wahl der Schöffen

Im Jahr 2023 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht werden in unserer Stadt geeignete Personen, die am Amtsgericht Bitterfeld-Wolfen und Landgericht Dessau-Roßlau als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Die Stadt schlägt dem Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht Kandidaten vor, welcher in der zweiten Jahreshälfte 2023 aus diesen Vorschlägen die Haupt- und Hilfsschöffen wählen wird. Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Stadt Bitterfeld-Wolfen wohnen und am 01.01.2024 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen müssen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.

Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, das heißt, das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Richter müssen Beweise würdigen, also die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen so ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können. Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann sich aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement ergeben. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Urteilsreife, aber auch geistige Beweglichkeit und - aufgrund des anstrengenden Sitzungsdienstes - gesundheitliche Eignung.

Schöffen müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben. Sie müssen bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden. Wer zum Richten über Menschen berufen ist, braucht ein großes Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff in das Leben anderer Menschen. Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen bewahrt werden, etwa wenn der Angeklagte aufgrund seines Verhaltens oder wegen der vorgeworfenen Tat zutiefst unsympathisch ist oder die öffentliche Meinung bereits eine Vorverurteilung ausgesprochen hat.

Schöffen sind gegenüber den Berufsrichtern gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit im jeweiligen Gericht erforderlich. Gegen beide Schöffen kann niemand verurteilt werden. Jedes Urteil - gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch - haben die Schöffen daher mit zu verantworten. Wer die persönliche Verantwortung für eine mehrjährige Freiheitsstrafe, für die Versagung von Bewährung oder für einen Freispruch wegen mangelnder Beweislage nicht übernehmen kann, sollte das Schöffenamt nicht anstreben.

In der Beratung mit den Berufsrichtern müssen Schöffen ihren Urteilsvorschlag standhaft vertreten können, ohne besserwisserisch zu sein, und sich von besseren Argumenten überzeugen lassen, ohne

opportunistisch zu sein. Ihnen steht in der Hauptverhandlung das Fragerecht zu. Sie müssen sich entsprechend verständlich machen, auf den Angeklagten wie andere Prozessbeteiligte eingehen können und an der Beratung argumentativ teilnehmen. Ihnen wird daher Kommunikations- und Dialogfähigkeit abverlangt.

Weitere Informationen zum Ehrenamt des Schöffen finden Sie in der vom Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt herausgegebenen Broschüre „Schöffen – Laienrichterinnen und –richter im Strafprozess“, die Sie unter dem nachfolgenden Link: https://mj.sachsen-anhalt.de/service/recht-und-gesetz/schoeffen im Internet abrufen können.

Interessenten bewerben sich für das Schöffenamt in Erwachsenenstrafsachen bis zum 31.03.2023 bei der Stadt Bitterfeld-Wolfen, Amt für kommunale Angelegenheiten/Recht, Rathausplatz 01, 06766 Bitterfeld-Wolfen, Tel.: 03494 6660 261. Ein Formular (Bereitschaftserklärung) kann im Amt für kommunale Angelegenheiten/Recht abgefordert oder von der Internetseite der Stadt Bitterfeld-Wolfen heruntergeladen werden.

Interessenten für das Amt eines Jugendschöffen wenden sich bitte an den Landkreis Anhalt-Bitterfeld.